Vergebene Aufträge
Bekanntgegeben werden hier nur die Auftragserteilungen gemäß der Dokumentation und Informationspflicht aus den beschränkten und freihändigen Verfahren nach § 20 Abs. 3 VOB/A. Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
- b) gewähltes Vergabeverfahren,
- c) Auftragsgegenstand,
- d) Ort der Ausführung,
- e) Name des beauftragten Unternehmens.
Kontakt
Bernhard Meder
Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 31
Zimmer 31
Mailkontakt
06752 135-313