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Vergebene Aufträge

Bekanntgegeben werden hier nur die Auftragserteilungen gemäß der Dokumentation und Informationspflicht aus den beschränkten und freihändigen Verfahren nach § 20 Abs. 3 VOB/A. Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
  2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:

  • a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
  • b) gewähltes Vergabeverfahren,
  • c) Auftragsgegenstand,
  • d) Ort der Ausführung,
  • e) Name des beauftragten Unternehmens.

Kontakt

Bernhard Meder
Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 31
Zimmer 31
Mailkontakt
06752 135-313