Für die Feuerwehreinheit Meckenbach ist
- ein Wehrführer/eine Wehrführerin
- ein stellvertretender Wehrführer/eine stellvertretende Wehrführerin
zu wählen und vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Angehörigen der Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehreinheit Meckenbach sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Meckenbach zur Wahlversammlung für
Mittwoch, den 13.07.2022, 19:00 Uhr ins Gemeindehaus Meckenbach
herzlich ein.
Kirn, 10.05.2022
Mit freundlichem Gruß
Jung,
Bürgermeister