(§ 46 Landesjagdgesetz, §§ 52 und 53 Landesjagdverordnung)
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach führt als zuständige Untere Jagdbehörde die Wahl der Vertreter/innen der Jagdscheininhaber und der Vertreter/innen der pachtenden Personen sowie deren Stellvertreter/innen im Kreisjagdbeirat am
Samstag, den 16. Juli 2022, 14.00 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach
durch.
Hierzu werden alle wahlberechtigten Personen eingeladen.
Wahl der zwei Vertreter/innen der Jagdscheininhaber sowie deren Stellvertreter/innen im Kreisjagdbeirat:
Wahlberechtigt und wählbar sind:
- Die Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Bereich des Landkreises Bad Kreuznach ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben.
Wahl der zwei Vertreter/innen der pachtenden Personen sowie deren Stellvertreter/innen im Kreisjagdbeirat:
Wahlberechtigt sind:
- Die Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Bereich des Landkreis Bad Kreuznach einen Jagdbezirk gepachtet haben.
Wählbar sind:
- Personen, die im Bereich des Landkreises Bad Kreuznach einen Jagdbezirk gepachtet und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben.
Jede wahlberechtigte Person hat jeweils eine Stimme. Eine Vertretung ist nicht zulässig.
Die Wahlberechtigten haben sich vor der Wahl durch gültige Jahresjagdscheine auszuweisen.
Bad Kreuznach, den 31.05.2022
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Dickes,
Landrätin