Logo Link zur Startseite

Simmertal

"Simmern unter Dhaun"

Der Ortsname wird - ebenso wie Kirn und Rhaunen - schon 841 in einer Urkunde über Einzelbesitzungen des alten Reichsklosters Fulda als "Simera" erwähnt. Der keltische Ursprung dieses Namens sowie römische Grabfunde bezeugen eine sehr alte Siedlungsgeschichte der Simmerner Gemarkung.

Geschichte

Seit dem Jahre 912 war diese Grundherrschaft im Besitz der Reichsabtei St. Maximin vor Trier, die diesen Erwerb durch König Karl III. von Westfranken im gleichen Jahr bestätigt bekam. Von nun ab kommt Simera (Symera) in den Königs- und Papsturkunden als grundherrlicher Besitz für St. Maximin regelmäßig vor. (Fabr. VI, S. 333)

Die Herrschaftsform des Mittelalters war die Grundherrschaft. Sie war geprägt durch die sog. "Villikationsverfassung". Große Grundbesitzer (Könige, Klöster, Adel) hatten weit zerstreuten Besitz, den sie über Herrenhöfe (Salhöfe) verwalten ließen. Typisch war die Gliederung in Herren- oder Salland und abhängige Bauernstellen (mansi, hobae), die Abgaben und Dienste dem Grundherren schuldeten, also mit dem Wirtschaftsbetrieb des Herrenhofes eng verbunden waren.

Alle vom Fronhof abhängigen Personen waren die sog. "Familia". Es war ein sog. Personenverband, der rechtlich eng an den Grundherrn gebunden war. Im Verlauf des Hoch- und Spätmittelalters verlor die Grundherrschaft als Herrschaftsform zunehmend an Bedeutung, so dass auch die Verfügungsgewalt des Grundherrn über die Leute seiner Grundherrschaft verloren ging.

Während in der Merowingerzeit das Herrenland gewöhnlich im Gesamtbereich einer Villa überwogen hatte, umfasste ab dem 9.Jh. das Salland in der Regel eine geringere Fläche als das Hufenland. Die Grundherren statteten zunehmend eine größere Zahl von Unfreien mit Bauernstellen aus. Die Hufe, die als Fallehen bzw. in Zeitpacht dem Hörigen vergeben wurde, war urspr. keine feste Bemessungseinheit, sondern bezeichnete den Bauernhof mit dem zugehörigen Land, das zum Unterhalt einer Familie notwendig war. Die Größe der Hufe variierte aufgrund von Erbteilungen, regionalen Bedingungen etc. zwischen 5 ha und 30 ha. Eine karolingische Bauernstelle betrug ca 10-15 ha. Ein Dorf des 9. Jh.s umfasste selten mehr als 30 Hufe (Mansen), also 30 Bauernstellen, was einer Bevölkerung von 150-200 Seelen entsprechen dürfte. Ein Dorf mit 10-20 Häusern stellte im Mittelalter bereits eine große Siedlung dar.

Die Höfe der abhängigen Leute (Hübner, Grundholde) lagen meist in der Ortsmark, manchmal aber auch weiter gestreut in Nachbarorten. Innerhalb des Bezirks der maximinischen Banngrundherrschaft "Simeren" lagen noch einige später ausgegangene Siedlungen (z.B. Rechelnhusen, Horbach und Weitersborn unter dem Zoll, Niederau) und die jetzt mit eigenen Gemarkungen ausgestatteten Dörfer Brauweiler, Horbach und Martinstein. Insgesamt wies die Großgemarkung von Simmern unter Dhaun sieben Wüstungen (= untergegangene Siedlungen) auf. Bei den abgaben- und dienstpflichtigen Hübnern wurde unterschieden in freie, halbfreie und unfreie Bauernstellen. Der Hauptunterschied bestand in der Bemessung der Dienste am Herrenhof.

Die freien Bauern (Häusler, Spannler)
leisteten hohe Abgaben und den Fuhrdienst.

Die halbfreien Bauern
entrichteten geringere Abgaben, mussten jedoch bei Aussaat und Ernte auf dem Herrenland arbeiten.

Die unfreien Bauern
leisteten nur geringe Abgaben, mussten jedoch 3x wöchentlich auf dem Herrengut fronen.

An Abgaben entrichteten alle Hübner den "Zehnten" sowie die sog. Bede, eine Grundstückssteuer. An Dienstleistungen wurden Hand- und Spanndienste verrichtet, je nach sozialem Status.

Ursprünglich war die Hörigen-Hufe kleiner als die freie Hufe, da wegen der Fronpflicht zu wenig Zeit für die Bebauung des eigenen Landes blieb. Im Spätmittelalter verlor jedoch die Grundherrschaft an Bedeutung. Abgabe von Salland an Hörige, die nun selbst in den Besitz größerer Hufen (fruchtbares Herrenland) kommen und als Ministoriale sozialen Aufstieg erreichen. Es setzen sich Erbleihen und Fixpacht durch. Während im Jahre 1217 für die "Simerer" Banngrundherrschaft 12 Hübner angegeben sind, hat sich die Zahl im Jahre 1484 auf 25 Häuser (Höfe) erhöht.
- 1590: 69 Haushaltungen - um 1600 40 Häuser - nach 30-jährigem Krieg und Pest (1644) 11 Hausgesäß.
Kennzelle des sich allmählich zum Dorf entwickelten Simeren war also der befestigte Fron- oder Herrenhof, das heute den Bewohnern als sog. "Kuhn´sche Hof" bekannte Terrain hinter der ev. Kirche. Der Hof umfasste ursprünglich das Wohnhaus des Herren bzw. des Hofverwalters mit den Behausungen der Knechte und Mägde und den dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden sowie einen Garten und eine Wiese (Brühl). Beim Fronhof lag in der Regel auch die Eigenkirche des Herren. Der Gesamtbereich des Fronhofes (curtis) war mit einem Zaun eingefriedet.
Um ihn gruppierten sich, oft gleichfalls eingehegt, die Äcker, Wiesen und Weinberge des Sallandes, die meist, aber nicht immer geschlossene Komplexe bildeten. Der Herrenhof wurde von einem Villicus (= Meier, Hofmann) verwaltet, der aus der bäuerlichen Freienschicht rekrutiert war.

Das Herrenland des Fronhofes umfasste 3 Kulturen. Die landwirtschaftliche Nutzfläche betrug im Jahre 1774 insges. 138 Morgen (ca. 30 ha). Davon waren mehr als 100 Morgen Ackerland, 2 Morgen Weinbaufläche und soviel Wiesen, dass die Heuernte lediglich 6-7 Wagen ergab. Der Weinertrag der Restfläche betrug im Schnitt ca. 1000 l. Waldbesitz gehörte nicht zum Fronhof, sondern lediglich "ein klein Stück Gewälds, so Büschenbäum" (vermutl. an der Appelbach entlang). Die Haupteinnahmen durch die Abgabenverpflichtung der Bauern erzielte der Fronhof durch die Zehntabgabe. Erhoben wurde der Große-, Kleine- und Blut- Zehnt, wovon bei manchen Abgaben die Hälfte dem Pfarrer zustand. Die Zehntfrucht (Getreidezehnt) belief sich in den Gemeinden Horbach und Brauweiler auf je 20 Malter, in Weitersborn auf 6-7 Malter und in Simmern u.Dh. auf mehr als 30 Malter. Der Zehntspeicher befand sich bei der Kirche und fasste bis zu 100 Malter. Dem Fronhof wurde von den Bauern auch der Heuzehnt und der Trauben- oder Weinzehnt geleistet, der zwischen 3 Ohm und 1 Fuder (ca. 900 l im Schnitt) betrug.
Der Verwalter des Fronhofes selbst lieferte dem Abt den jährlichen Pachtzins, der in 17 Malter Getreide und ca. 2 Reichstaler Geld bestand. Die Simerer Banngrundherrschaft bestand noch bis ins 15./16. Jh. in Form der Markgenossenschaft. Erst dann erhielten die Nachbardörfer eigene Gemarkungen und eigene Gemeindeordnungen.

Mit der Auflösung der Villikationsverfassung gelang es ab dem Spätmittelalter anderen Formen der Herrschaft, die einstige Macht der Grundherrschaft in den Dörfern zu übernehmen. Neben den Grundherren war im Verlauf des Mittelalters der Vogt getreten, der als weltlicher Schutzherr anstelle der geistlichen Grundherren die Blutgerichtsbarkeit ausübte. In den geistlichen Grundherrschaften gewann der Vogt zunehmend größeren Einfluss über den Personenverband der "Familia". Es kommt zu einer Machtauseinandersetzung zwischen geistlichem Grundherrn und weltlichem Vogt (ca.15. Jh.). Die geistlichen Grundherrschaften waren ursprünglich Immunitätsbezirke, d.h. der weltlichen Gerichtsbarkeit der Grafengerichte entzogen. Das bedeutete, dass Friedensbrecher dort Schutz suchen und sich so der gräflichen Gerichtsbarkeit entziehen konnten. Seit der karolingischen Reichsreform durch Karl d. Gr. kam es deshalb zur Schaffung der Vogteien als Institution. Die geistigen Immunitätsherren wurden verpflichtet, in jeder Grafschaft, in der sie größeren Besitz hatten, einen Vogt auf Lebenszeit zu bestellen. Der Vogt hatte ursprünglich den Herren und die Immunitätsherren vor dem Grafengericht zu vertreten. Seine Ernennung erfolgte durch den Immunitätsherrn. Der Vogt war also ursprünglich Rechtsvertreter (-anwalt des Immunitätsherrn).

Im Hochmittelalter wurde die Vogtei zu einer zentralen Verfassungsinstitution, änderte dabei jedoch ihren Charakter. Seit der Ottonenzeit wurden die Vögte selbst Inhaber der Hochgerichtsgewalt und zugleich Führer des Heerbaumes der geistlichen Herrschaften und somit in der sozialen Rangstufe des MA den Grafen gleichgestellt. Mit der Vogteigewalt über die Banngrundherrschaft Simeren war vom Abt St. Maximin der Wildgraf von Dhaun belehnt, der anders als die Reichsabtei im entfernten Trier, durch die Standortnähe von nun an ständig auf Land und Leute dieser Banngrundherrschaft St. Maximin Einfluss nehmen konnte. Da der Wildgraf selbst nicht ständig auf Dhaun anwesend war (Verpflichtung zum Heerdienst), hatte er die Vogteigewalt an einen ihm ergebenen Gefolgsmann (Burgmann auf Dhaun) verliehen. (Zunächst ein gewisser Cuno als Untervogt; die Untervogtei geht später an Ministerialenfamilien über und wird erblich.) Die Einsetzung eines Untervogtes, der Wildgrafen abhängig war, verdeutlichte bereits den seit dem 13. Jh. zunehmenden Einfluss der weltlichen Herrschaften innerhalb des Immunitätsbezirks und den Bedeutungsverlust der Maximinischen Grundherrschaft. Die Weistümer gewinnen von nun an Bedeutung in Fällen von Rechtsstreitigkeiten zwischen Vogt und Grundherr. Im Weistum wurde das unveränderbare Recht durch die "Dinggenossen", die angesehenen Hübner (Schöffen) gefunden und gewiesen, wie es von ihren Voreltern überliefert war. Im Prozess um die Ortsherrschaft wurde es von dem Grundherren als gerichtliches Beweismittel gegen Übergriffe der Vögte verwandt.

Als im 13. Jh. die Territorialisierung durch den Aufbau von Amtsverfassungen einsetzte  (d.h. die Bildung möglichst zusammenhängender Territorien mit zentraler Verwaltung und Rechtsprechung), wurde allmählich den Grundherrschaften ihr Machtbereich entzogen, der im Spätmittelalter nur noch auf die Rentengrundherrschaft reduziert ist. Statt der persönlichen Abhängigkeit der Bauern von einem oder mehreren Grundherren tritt zunehmend der Landesherr in Erscheinung, dem alle Bewohner eines Dorfes unterstehen. Ausgestattet mit dem Privileg der Hochgerichtsbarkeit wird der Vogt/Graf anstelle des bisherigen Grundherren zum eigentlichen Ortsherren. Anstelle der bisherigen grundherrschaftlichen "Familia" wird gleichzeitig die Dorfgemeinde immer wichtiger. Es kommt zur Erstellung von Gemeindeordnungen, in denen das Gemeindeleben geregelt wird und für die Rechtspflege auf unterster Ebene gesorgt ist.

Das Erstarken der Ortsherren bot so den Gemeinden die Möglichkeit, sich dem Einfluss des Grundherren zu entziehen und sich in den Schutz eines gemeinsamen Ortsherren zu stellen.

Die Ortsherren versuchen ihrerseits verbleibende grundherrschaftliche Höfe und deren Bestände in Gemeindeverband zu integrieren und deren Privilegien zu reduzieren (Ende der freien Bauern). Mit der Entstehung von Ämtern (Amt Dhaun, Amt Kyrburg, Amt Koppenstein) und durch die Einführung von Amtsverfassungen konnte der Landesherr nun zunehmend gemeindeinterne Vorgänge kontrollieren und steuern, womit die Entwicklung zum neuzeitlichen Obrigkeitsstaat eingeleitet wurde (16. Jh.). Den Dorfgemeinden blieb eine gewisse Selbstverwaltung vorbehalten, deren Organisation über Gemeindeämter bzw. gemeindliche Funktionäre gewährleistet blieb.

Als Vertreter des Ortsherren bzw. des Amtes stand ein Schultheiß als herrsch. Beamter der Gerichtsgemeinde vor. Der Schultheiß war Ausführungs- und Kontrollinstanz des Amtes vor Ort, wo er zunehmend obrigkeitsstaatlichen Einfluss auf die Satzungen der Gemeinde nehmen konnte. Er hatte zugleich eine Mittlerfunktion zwischen Herrschaft und Gemeinde.

Unsere Dorfgemeinden sind also relativ neue Gebilde, die sich aus unterschiedlichen Ursprüngen entwickelt haben. Nach dem Bedeutungsverlust der Grundherrschaften und der "Familia" haben sie sich vom grundherrschaftlichen Personenverband und der reinen Siedlungsgemeinschaft zu Dorfgemeinden, die nicht mehr rein wirtschaftliche Aufgaben (z.B. in Form der Markgenossenschaft), sondern als Bestandteil eines Amtsverbandes auch politische Aufgaben wahrnahmen.

Der ursprüngliche grundherrschaftliche Siedlungsverband der "Familia" bestand bis Anfang des 16. Jh.s. Dann spalteten sich die Siedlungen Horbach und Brauweiler ab. Brauweiler kam unter den Einfluss des sponheimischen Amtes Koppenstein, Horbach und Martinstein zur Herrschaft Martinstein.

Zusammenfassung:

Der bis 1971 bestehende Ortsname Simmern unter Dhaun bezeichnet bekanntlich keine geographischen, sondern verwaltungsrechtliche Verhältnisse, die bis in das Mittelalter zurückgehen.

Vermutlich schon im Frühmittelalter stand die St. Maximinische Banngrundherrschaft Simera unter dem Schutz eines Dhauner Grafen, der vom St. Maximiner Abt mit der Vogteigewalt über diese Grundherrschaft belehnt war.

Der Rückgang der grundherrschaftlichen Gewalt und die Entwicklung von Territorialherrschaften durch die Zusammenfassung von zerstreut liegenden Besitz- und Rechtstiteln zu Verwaltungsbezirken, den Ämtern, führte dazu, dass die Banngrundherrschaft Simera auch unter die verwaltungsrechtliche Hoheit des Dhauner Wildgrafen innerhalb des Amtes Dhaun kam.

Der Ortsname Simera wurde zu "Dhaunisch Simeren" und später zu Simmern unter Dhaun.

Nach dem Ende der Feudalherrschaft und der seit 1798 durchgeführten französischen Verwaltungsreform kam Simmern unter Dhaun zusammen mit den Nachbargemeinden Brauweiler, Horbach und Martinstein zur Mairie Monzingen, woraus später die sog. Bürgermeisterei bzw. das Amt Monzingen wurde. Diesem Gemeindeverband gehörten die Dörfer der ehem. Simerer Banngrundherrschaft bis zum Jahre 1969 an und wurden ab diesem Datum - mit Ausnahme von Martinstein - der Verbandsgemeinde Kirn-Land zugeordnet. Die Bezeichnung Simmern u.Dh. hatte seit dem Ende der Feudalherrschaft also allenfalls nur noch geographische Bedeutung. Charakteristisch für die französische Territorialreform war die Bildung von Verwaltungsbezirken, deren Schaffung sich an natürlichen Grenzläufen wie z.B. Flüssen orientierte. Die Folge davon war das Auseinanderbrechen bestehender Gemeindeverbände, die personell wie wirtschaftlich über Jahrhunderte zusammengewachsen waren. Mit der französischen Verwaltungsreform fand gewissermaßen die wichtigste Veränderung der mittelalterlichen Gesellschaft ihre Vollendung. Die Entwicklung vom Personenverbandsstaat zum Flächenstaat der Neuzeit, ohne deshalb gewachsene Bindungen oder Interessen der Bevölkerung zu berücksichtigen. Der alte mittelalterliche Personenverband der "Simera Familia" lässt - wenn man so will - noch Überreste in der heutigen kirchlichen Organisation erkennen. Noch heute schließt die ev. Kirchengemeinde Simmern unter Dhaun die ehemaligen Orte der Simerer Banngrundherrschaft ein.

Simmertal

Der Ort wird - ebenso wie Kirn und Rhaunen - schon 841 in einer Urkunde über Einzelbesitzungen des alten Reichsklosters Fulda als "Simera" erwähnt. Der keltische Ursprung dieses Namens in der Bedeutung von "Wasser" sowie Funde aus der Römerzeit sind Hinweise auf eine sehr alte Siedlungsgeschichte der "Simera" Gemarkung.

Über Land und Leute dieser Großgemarkung verfügte seit dem Jahr 912 das Reichskloster St. Maximin vor Trier, das diesen Fernbesitz von König Karl III. von Westfranken im gleichen Jahr bestätigt bekam. Von dieser Zeit an kommt "Simera (Symera)" in den Königs- und Papsturkunden als grundherrschaftlicher Besitz der Reichsabtei St. Maximin regelmäßig vor. Mit der Darstellung des Reichsadlers in der vorderen Schildhälfte des Simmertaler Ortswappens ist die mittelalterliche Zugehörigkeit des Dorfes zu diesem Reichskloster symbolisiert. Innerhalb der maximinischen Grundherrschaft "Simera" lagen noch einige später untergegangene Siedlungen (z.B. Rechelnhusen, Niederau) und die im Spätmittelalter mit eigenen Gemarkungen ausgestatteten Dörfer Brauweiler, Horbach, Martinstein, Weitersborn sowie Gonratherhof. Zusammen bildeten diese Gemeinden ein Kirchspiel und einen Wirtschaftsverband, der in der so genannten Form der "Markgenossenschaft" bestand und die gemeinsame Nutzung von Wald, Wasser und Wiesen beinhaltete. "Simere" war der Hauptort dieses Siedlungsverbandes, wovon aus auch die kirchliche Betreuung der Nachbargemeinden erfolgte.

Keimzelle der sich allmählich zum Dorf entwickelten Siedlung "Simere" war der befestigte Fron- oder Herrenhof. Es handelte sich dabei um jenes, den Einheimischen als der "Kuhn´sche Hof" bekannte Terrain hinter der 1730 neu erbauten evangelischen Kirche. Eine dem heiligen Maximin geweihte Vorgänger-Kirche wird bereits 1140 urkundlich erwähnt.

Um 1200 umfasste "Simere" zwölf, im Jahr 1484  25 Bauernhöfe. Um 1600 gab es dann schon 69 abgabenpflichtige Haushaltungen, die infolge einer Pestwelle und des 30jährigen Krieges jedoch auf elf "Hausgesäß" im Jahr 1644 reduziert wurden.

Mit der Gerichts- und Verwaltungshoheit innerhalb der Banngrundherrschaft "Simera" waren von der Reichsabtei St. Maximin ursprünglich die Wildgrafen von Dhaun belehnt. Dieses zeitliche Ämterlehen ging in der Folgezeit in ein Erblehen über, welches die späteren Wild- und Rheingrafen durch Ministeriale (Amtmänner) ausüben ließen. Der alte Siedlungsname "Simere" wurde zu "Dhaunisch Simere" und schließlich zu Simmern unter Dhaun, womit die verwaltungsrechtliche Zuordnung des Ortes gekennzeichnet war. Die Darstellung des Dhauner Löwen in der hinteren Schildhälfte des Simmertaler Ortswappens erinnert an diese Zugehörigkeit des Dorfes zum wild- und rheingräflichen Amt Dhaun während der Feudalzeit.

Mit der im Jahr 1798 durchgeführten französischen Verwaltungsreform wurde Simmern unter Dhaun Bestandteil der "Mairie" Monzingen, woraus später die "Bürgermeisterei" bzw. das "Amt" Monzingen gebildet wurde. Nach dessen Auflösung kam Simmern unter Dhaun im Jahr 1970 zur Verbandsgemeinde Kirner Land.

Der Ortsname wurde 1971 in Simmertal umbenannt. Die alte Namensgebung blieb in der Bezeichnung der evangelischen Kirchengemeinde Simmern unter Dhaun erhalten. Die Kirchengemeinde schließt noch heute die Gemeinden der mittelalterlichen Banngrundherrschaft "Simera" ein.

Ortsgemeinderat

BezeichnungNameVornamePartei
OrtsbürgermeisterSpehWernerSPD
1. BeigeordneterHein HelmutFWG
2. BeigeordneterMayHarryFWG
3. BeigeordneteKriegelSilkeSPD
RatsmitgliedBaumgärtnerStephanSPD
RatsmitgliedHeinrichAndreasSPD
RatsmitgliedHolländerKerstinSPD
RatsmitgliedKohlMichaelSPD
RatsmitgliedMüllerGerdSPD
RatsmitgliedSpehDanielSPD
RatsmitgliedZimmermannMichaelSPD
RatsmitgliedBeenenHeikeFWG
RatsmitgliedJochumUliFWG
RatsmitgliedLorenzThomasFWG
RatsmitgliedMayHarryFWG
RatsmitgliedRodenbuschStefanFWG
RatsmitgliedSchlarbSimonFWG
RatsmitgliedSelwitschkaHeikoFWG
RatsmitgliedTatzkeJürgenFWG
RatsmitgliedUlrichMarcusFWG

 

Gemeindewappen

Wappenbeschreibung

In goldenem, von blauem Wasserpfahl gespaltenem Schild vorne ein schwarzer, rotbewehrter, nach links schauender Adler, hinten ein roter, blaugezungter und –bewehrter Löwe.

Wappenbegründung

Das Wappen ist in Anlehnung an das für das Jahr 1568 belegte Wappen im Gerichtssiegel von Simmern gestaltet, das Adler und Löwe in dieser Zusammenstellung zeigt. Der Löwe verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Wild- Rheingrafschaft, der Wellenpfahl symbolisiert den Simmerbach.

Entstehung

Der Gemeinderat beauftragte den Grafiker Brust, Kirn-Sulzbach, einen Entwurf für ein Gemeindewappen zu erarbeiten. In der Sitzung am 03.02.1971 nahm der Rat den vorgelegten Entwurf an.

Gemeindeflagge

Flaggenbeschreibung

Die Flagge in Form eines Banners, Größenverhältnis 270:120, zeigt drei gleichbreite Querstreifen (zu je 1/3 der Fahnenlänge) in Gelb, Rot, Gelb. Im oberen Streifen bis zu dessen unterem Rand erscheint in der Mitte ein schwarzer Keil, zum Flaggenstock hin 3/5 der Flaggenbreite einnehmend. Das Wappen ist in der Mitte der roten Fläche aufgelegt.

Flaggenbegründung

Die Farben gelb - rot nehmen Bezug auf die ehemalige Wild- und Rheingrafschaft in Anlegung an ein Gerichtssiegel von 1568 mit dem Reichsadler (Bez. zur Abtei St. Maximin in Trier).

Entstehung

Nachdem in einer Bürgermeister-Dienstbesprechung Einigkeit darüber erzielt wurde, für alle Gemeinden die Anschaffung einer Gemeindeflagge in Betracht zu ziehen, wurde der Kirn-Sulzbacher Maler und Grafiker Karlheinz Brust damit beauftragt, entsprechende Entwürfe zu fertigen. Nach Abstimmung mit dem Landeshauptarchiv wurden die Entwürfe allen Gemeinden zur Entscheidung vorgelegt. Der Ortsgemeinderat Simmertal beschloss in seiner Sitzung vom 06.06.1988 einstimmig die Einführung der Gemeindeflagge. Nach Zustimmung durch das Landeshauptarchiv erteilte die Bezirksregierung am 02.08.1988 die Genehmigung zur Einführung der Gemeindeflagge. Vom Landeshauptarchiv wurde mitgeteilt, dass es bisher einmalig ist, dass alle Gemeinden einer Gebietskörperschaft in Rheinland-Pfalz gleichzeitig eine Flagge eingeführt haben.

Standort

Klicken Sie hier... um zu dem Ortsplan der Ortsgemeinde Simmertal zu gelangen.

Niedrigste Höhe über NN = 165 m
Höchste Höhe über NN = 432 m
Höhe Ortslage über NN = 190 m
Gemarkungsgröße = 808 ha, 92 ar, 83 qm

Vereine

Ihre Veranstaltung können Sie gerne bei uns anmelden. 
Hier kommen Sie zur Meldeseite.

 

Veranstaltungen in Simmertal

-
Veranstalter: FWG Simmertal e.V.
Ort: Simmertal
Straße: Rund um Simmertal

13. Simmertaler Wurstwanderung

Am Sonntag, den 20. Oktober 2024 veranstaltet die FWG Simmertal die nunmehr 13. Auflage der beliebten Simmertaler…

mehr lesen

Ortsbürgermeister

Werner Speh
Lindenweg 1
55618 Simmertal

E-Mail: ortsgemeinde-simmertal.mail(at)t-online.de
Homepage: www.gemeinde-simmertal.de