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Meckenbach

Abseits vom Durchgangsverkehr liegt nahe der Stadt Kirn die rund 400 Einwohner zählende Ortsgemeinde Meckenbach. Über die Vor- und Frühgeschichte des Dorfes wissen wir wenig. Allerdings scheint das Vorkommen und die Gewinnung von Kupfererzen bereits auf eine Besiedlung der Gemarkung in keltischer Zeit hinzudeuten.

Geschichte

In Meckenbach ließ der Mainzer Erzbischof und Erzkanzler des Reiches um 1000 eine Kirche errichten, die dem Kloster Disibodenberg unterstellt war. Der Gründungsbau ist im wesentlichen noch erhalten. Es handelt sich um ein schlichtes, im romanischen Stil erbautes Bruchsteingebäude mit Ostturm. Eine Erweiterung des Kirchenschiffes wurde um 1750 vorgenommen. Das Gotteshaus ist mit einer Orgel der Gebrüder Stumm aus Rhaunen-Sulzbach aus dem Jahr 1836 ausgestattet, die 1981 restauriert wurde.

Das Dorf gehörte im Mittelalter stets zum wildgräflichen Amt Kyrburg und wurde um 1550 reformiert. Auch die Bauern aus Meckenbach hatten an die Herren von Steinkallenfels den sog. "Zollhafer" zu zahlen, wenn sie mit ihren Produkten den Kirner Markt beschichten. Bis zum Ende der Feudalherrschaft war Meckenbach Schultheißerei, Ort im Oberamt Kyrburg, wo ein herrschaftlicher Beamter als Schultheiß die Verwaltung der Ortsgemeinde im Namen der Wild- und Rheingrafen von Kyrburg versah.

Nach der Invasion französischer Revolutionstruppen und der französischen Gebiets- u. Verwaltungsreform kam Meckenbach um 1800 zur neu gebildeten Mairie Merxheim in Kanton Meisenheim, wozu die Gemeinden Bärweiler, Überhochstetten (Hochstädten), Meckenbach und Merxheim zählten.

Dieser Gemeindeverband blieb auch nach dem Ende der französischen Herrschaft bestehen und bildete ab 1816 die Bürgermeisterei Merxheim im hessen-homburgischen Oberamt Meisenheim. Nach dem Übergang des Oberamtes Meisenheim an Preußen im September 1866 wurden Ende 1869 die bisherigen Bürgermeistereien Merxheim, Meddersheim und Staudernheim aufgelöst und zu einer neuen Landesbürgermeisterei Meddersheim zusammengeschlossen. Dort verblieb die Ortsgemeinde Meckenbach bis zum Jahr 1940, als sie zusammen mit Hochstädten dem Amt Kirn-Land zugeordnet wurde.

Ortsgemeinderat

BezeichnungNameVorname
OrtsbürgermeisterSchlarbMichael
1. BeigeordneterWessolowskiWolf Ulrich
2. BeigeordneterBrummThomas
RatsmitgliedBrummThomas
RatsmitgliedGagelMarkus
RatsmitgliedHeimfarthWolfgang
RatsmitgliedNickelGuido
RatsmitgliedKistnerKarl-Heinz
RatsmitgliedPaulyIngo
RatsmitgliedHollerAlfred
RatsmitgliedWessolowskiWolf Ulrich

Gemeindewappen

Wappenbeschreibung

Schild gespalten, vorne in schwarz eine silberne Wolfsangel zwischen 6 silbernen  Sternen, hinten in Gold ein roter, blaubewehrter und -gezungter Löwe.

Wappenbegründung

Sterne und Wolfsangel wurden einem alten Meckenbacher Gerichtssiegel aus dem Jahre 1698 entnommen (Rheingräfliche Akten, Staatsarchiv Koblenz Abt. 36 Nr. 2384).
Der Löwe verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Wild- und Rheingrafschaft.

Entstehung

Der Gemeinderat beauftragte am 20.10.1963 den Grafiker Brust, Kirn-Sulzbach, einen Entwurf für ein Gemeindewappen zu erarbeiten. In der Sitzung am 17.07.1964 nahm der Rat den vorgelegten Entwurf an. Nach Zustimmung durch das Staatsarchiv erteilte das Ministerium des Innern in Mainz am 14.05.1965 die Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens.

Gemeindeflagge

Flaggenbeschreibung

Die Flagge in Form eines Banners, Größenverhältnis 270:120, zeigt oben ein schwarzes Winkelhaupt, darunter anschließend zwei senkrechte Streifen in Gelb und Rot, jeweils 1/2 der Fahnenbreite im Verhältnis 60:60. Das Wappen ist auf der rechten Achse in der Mitte aufgelegt.

Flaggenbegründung

Die Farben gelb - rot nehmen Bezug auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Herrschaft der Wild- und Rheingrafen.

Entstehung

Nachdem in einer Bürgermeister-Dienstbesprechung Einigkeit darüber erzielt wurde, für alle Gemeinden die Anschaffung einer Gemeindeflagge in Betracht zu ziehen, wurde der Kirn-Sulzbacher Maler und Grafiker Karlheinz Brust damit beauftragt, entsprechende Entwürfe zu fertigen. Nach Abstimmung mit dem Landeshauptarchiv wurden die Entwürfe allen Gemeinden zur Entscheidung vorgelegt. Der Ortsgemeinderat Meckenbach beschloss in seiner Sitzung vom 03.05.1988 einstimmig die Einführung der Gemeindeflagge. Nach Zustimmung durch das Landeshauptarchiv erteilte die Bezirksregierung am 02.08.1988 die Genehmigung zur Einführung der Gemeindeflagge. Vom Landeshauptarchiv wurde mitgeteilt, dass es bisher einmalig ist, dass alle Gemeinden einer Gebietskörperschaft in Rheinland-Pfalz gleichzeitig eine Flagge eingeführt haben.

Standort

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Niedrigste Höhe über NN = 228 m
Höchste Höhe über NN = 450 m
Höhe der Ortslage über NN = 270 m
Gemarkungsgröße = 696 ha, 25 ar, 79qm

Vereine

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Ortsbürgermeister

Michael Schlarb
Hauptstraße 60 
55606 Meckenbach
Homepage: 
www.meckenbach.de