Schiedsamt
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Nichtbeachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes der Verbandsgemeinde Kirner Land ist Daniel Speh.
Seine Stellvertreterin ist Heike Beenen.
Sie können den Schiedsmann unter der Rufnummer 0151 55623236 und der E-Mail-Adresse schiedsamt(at)kirner-land.de kontaktieren.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz unter: https://justiz.rlp.de/schiedspersonen-und-schiedsamt
Kontakt
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de