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Förderung hausärztliche Versorgung

Zentrales Ziel der Verbandsgemeinde Kirner Land ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Um auch in Zukunft eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Kirner Land sicherstellen zu können, werden Ärztinnen und Ärzte finanzielle Hilfen in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Neuansiedlung oder zur Übernahme einer Arztpraxis gewährt, um damit wirtschaftlichen Risiken zu reduzieren. Aber auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzten erhalten einen Anreiz zur Einstellung von Ärztinnen und Ärzten. Die Förderung gilt sowohl für Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Zweigpraxen aber auch für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), sofern sie einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Versorgung der Verbandsgemeinde Kirner Land leisten. 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de