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Bauen

Ein Bauantrag ist bei der Verbandsgemeinde Kirner Land einzureichen. Die Verbandsgemeinde leitet ihn unverzüglich mit einer Stellungnahme an die Baugenehmigungsbehörde weiter.

Baugenehmigungsbehörde für den Bereich der VG Kirner Land:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 803-0

Zuständiger Sachbearbeiter:
Helmut Jäckels, Zimmer 315,  Tel.: 0671 803-1611, E-Mail: helmut.jaeckels(at)kreis-badkreuznach.de

Eine Auflistung mit freien Bauplätzen in der Verbandsgemeinde Kirner Land finden Sie hier:

Informationen und Ansprechpartner zur Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung eines Baugrundstücks:

Informationen und Ansprechpartner zur Gasversorgung eines Baugrundstücks:

    Weitere Informationen rund ums Bauen 

    • Grundstücksübersichtspläne (nicht amtlich): Informieren Sie sich bei Herrn Siegel
    • Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Gebiet der Verbandsgemeinde Kirner Land Denkmäler
    • Bebauungspläne
    • Antragsvordrucke für das Baugenehmigungsverfahren Vordrucke
    • Bauvorschriften (Baugesetzbuch, Landesbauordnung)
      LBauO
      BauGB
    • Broschüre zum Nachbarrecht Nachbarrecht
    • Bodenrichtwerte für das Verbandsgemeindegebiet Bodenrichtwert
    • Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz für den privaten
      Wohnungsbau Wohnungsbauförderung

    Kontakt

    Sascha Siegel
    stellv. Fachbereichsleitung Bauen, Bauleitplanung, Bauanträge
    Kirchstraße 3
    Zimmer 3.22
    Mailkontakt
    06752 135-342