Bauen
Ein Bauantrag ist bei der Verbandsgemeinde Kirner Land einzureichen. Die Verbandsgemeinde leitet ihn unverzüglich mit einer Stellungnahme an die Baugenehmigungsbehörde weiter.
Baugenehmigungsbehörde für den Bereich der VG Kirner Land:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 803-0
Zuständiger Sachbearbeiter:
Helmut Jäckels, Zimmer 315, Tel.: 0671 803-1611, E-Mail: helmut.jaeckels(at)kreis-badkreuznach.de
Eine Auflistung mit freien Bauplätzen in der Verbandsgemeinde Kirner Land finden Sie hier:
Informationen und Ansprechpartner zur Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung eines Baugrundstücks:
Informationen und Ansprechpartner zur Gasversorgung eines Baugrundstücks:
Weitere Informationen rund ums Bauen
- Grundstücksübersichtspläne (nicht amtlich): Informieren Sie sich bei Herrn Siegel
- Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Gebiet der Verbandsgemeinde Kirner Land Denkmäler
- Bebauungspläne
- Antragsvordrucke für das Baugenehmigungsverfahren Vordrucke
- Bauvorschriften (Baugesetzbuch, Landesbauordnung)
- LBauO
- BauGB - Broschüre zum Nachbarrecht Nachbarrecht
- Bodenrichtwerte für das Verbandsgemeindegebiet Bodenrichtwert
- Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz für den privaten
Wohnungsbau Wohnungsbauförderung
Kontakt
Sascha Siegel
Bauleitplanung,
stellv. Fachbereichsleitung Bauen,
Bauleitplanung,
Bauanträge
Kirchstraße 3
Zimmer 3.22
Mailkontakt
06752 135-342