Bauen
Ein Bauantrag ist bei der Verbandsgemeinde Kirner Land einzureichen. Die Verbandsgemeinde leitet ihn unverzüglich mit einer Stellungnahme an die Baugenehmigungsbehörde weiter.
Zuständige Behörden
Baugenehmigungsbehörde für den Bereich der VG Kirner Land:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/803-0
Zuständiger Sachbearbeiter :
Helmut Jäckels, Zimmer 315, Tel.: 0671/803-1611
helmut.jaeckels(at)kreis-badkreuznach.de
Informationen und Ansprechpartner zur Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung eines Baugrundstücks
Verbandsgemeindewerke Kirner Land
Informationen und Ansprechpartner zur Gasversorgung eines Baugrundstücks
Weitere Informationen rund ums Bauen
- Grundstücksübersichtspläne (nicht amtlich): Informieren Sie sich bei Herrn Siegel
- Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Gebiet der Verbandsgemeinde Kirner Land Denkmäler
- Bebauungspläne
- Antragsvordrucke für das Baugenehmigungsverfahren Vordrucke
- Bauvorschriften (Baugesetzbuch, Landesbauordnung)
- LBauO
- BauGB - Broschüre zum Nachbarrecht Nachbarrecht
- Bodenrichtwerte für das Verbandsgemeindegebiet Bodenrichtwert
- Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz für den privaten
Wohnungsbau Wohnungsbauförderung
Kontakt
Sascha Siegel
Bauleitplanung
Kirchstraße 3
Zimmer 3.21
Mailkontakt
06752 135-342