Geschichte
Die Verbandsgemeinde - eine noch junge Verwaltungseinheit
Die Verbandsgemeinde Kirner Land ist noch eine junge Verbandsgemeinde. Am 01.01.2020 fusionierten die Verbandsgemeinde Kirn-Land und die Stadt Kirn zu der neuen Verbandsgemeinde Kirner Land.
Die Fusionsvereinbarung vom 30.01.2019, das Fusionsgesetz vom 28.06.2019 sowie die Fusionsfolgevereinbarung vom 10.05.2021 können Sie hier einsehen!
Von der preußischen „Bürgermeisterei Kirn“ zur Verbandsgemeinde Kirn-Land
Die französische Herrschaft auf dem linken Rheinufer dauerte rund 20 Jahre. Im Januar 1814 überquerten preußische Truppen den Rhein und Frankreich musste sich wieder mit den Grenzen von 1792 zufrieden geben. Nach einer kurzen Übergangsverwaltung ging den Bestimmungen des Wiener Kongresses zufolge das Gebiet nördlich der Nahe unter der Bezeichnung Großherzogtum Niederrhein 1815 an Preußen. Das zum alten Saar-Departement gehörige Gebiet südlich der Nahe fiel an den Landgrafen von Hessen-Homburg, der aus dem ehemaligen Kanton Meisenheim und einem Teil des Kantons Grumbach das hessen-homburgische Oberamt Meisenheim bildete.
Die preußische Verwaltung begann 1816 mit der Einteilung der Provinz Niederrhein in Kreisgebiete. Es blieb lange Zeit offen, welche Kreisgebiet der Kirner Raum zugeteilt werden sollte. In Kirn soll es sogar Bestrebungen zur Bildung eines eigenen Landkreises gegeben haben, die sich allerdings nicht durchsetzen ließen.
Nach einer kurzen Zugehörigkeit zum Kreis Simmern kam der Gemeindeverband der ehemaligen „Mairie Kirn“ im Mai 1816 zum Kreis Oberstein. Erst im April 1817 wurde endgültig entschieden, dass die in „Bürgermeisterei Kirn“ umbenannte „Mairie Kirn“ dem am 14. Mai 1816 gebildeten Kreis Kreuznach angehören sollte. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Bruschied, Schneppenbach, Kellenbach und Königsau aus dem bisherigen Gemeindeverband herausgelöst und der Bürgermeisterei Gemünden im Kreis Simmern zugeordnet.
Die auf der linken Naheseite gelegenen Dörfer Hochstetten (mit St. Johannisberg), Dhaun, Kallenfels, Hahnenbach, Hennweiler, Heinzenberg und Oberhausen bildeten zusammen mit der Stadt Kirn die „Bürgermeisterei Kirn“ die von dem bisherigen „Maire“ Johann Alois Cadenbach (1806-1826) als Bürgermeister geleitet wurde. Am 1. Juni 1857 wurde auf Antrag durch königlichen Erlass der auf dem Provinzial-Landtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinden Kirn die Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 verliehen.
Die Stadt Kirn schied damit aus dem bisherigen Bürgermeisterei-Verband aus und bildete künftig eine gesonderte Stadtbürgermeisterei. Die Landgemeinden blieben unter dem Namen „Landbürgermeisterei Kirn“ vereinigt. Die Verwaltung der Stadt- und Landbürgermeisterei wurde in Personalunion von den bisherigen Verwaltungsbeamten weitergeführt. Der Bürgermeister und die sog. „Stadtverordnetenversammlung“ bestanden aus 18 Mitgliedern; zwei Verordnete waren dem Bürgermeister als Vertretung beigeordnet. Gewählt wurde nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht, wobei die Hälfte der von jeder Abteilung zu wählenden Stadtverordneten Hausbesitzer sein mussten.
Die „Landbürgermeisterei Kirn“ wurde vertreten durch den Bürgermeister und die sogenannte „Landbürgermeisterei-Versammlung Kirn“. Die Versammlung bestand aus den Ortsvorstehern und je einem Abgeordneten der sieben Landgemeinden sowie zwei Abgeordneten der Stadtbürgermeisterei. Dem Bürgermeister, der für zwölf Jahre gewählt wurde, standen drei Beigeordnete zur Seite, die von der Versammlung auf sechs Jahre gewählt wurden. Über 30 Jahre war der Kirner Carl Friedrich Simon Erster Beigeordneter der Landbürgermeisterei Kirn. Simon wurde im November 1899 von W. Gümbel abgelöst. Übrigens waren die beiden ersten Beigeordneten des Bürgermeisters in der Landbürgermeisterei –Versammlung stets Kirner, der dritte Beigeordnete ein Kallenfelser Bürger.
Im Juni 1896 war die zweite Wahlperiode von Bürgermeister Johann Rau abgelaufen, der 24 Jahre lang die Stadt- und Landbürgermeisterei Kirn in Personalunion geleitet hatte. Unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Gesundheit wollte Rau für eine erneute Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung stehen. Am 14. August 1896 wählte die Stadtverordnetenversammlung Fritz Bleek zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Kirn. Damit gehörte das bisher in Personalunion geführte Bürgermeisteramt der Stadt und der Landgemeinden der Vergangenheit an.
Johann Rau führte die Amtsgeschäfte der Landbürgermeisterei Kirn noch acht Jahre fort. Im Juni 1904 teilte er der Landbürgermeisterei-Versammlung mit, dass er von seinem Amt zurücktreten werde. Die Versammlung brachte gleichzeitig den Wunsch zum Ausdruck, „dass die Landbürgermeisterei nicht wieder mit der Stadtbürgermeisterei vereinigt bzw. im Nebenamt unter die Verwaltung der städtischen Bürgermeisterei gestellt werde“. Die Abgeordneten beantragten, „dass für die Landbürgermeisterei ein eigener Bürgermeister mit Verwaltungssitz in Kirn ernannt werde“. Die Versammlung ging davon aus, „dass ein Bürgermeister der Stadt mit der Erledigung der städtischen Angelegenheiten genügend ausgelastet und deshalb nicht in der Lage sei, die Interessen der Landgemeinden in der wünschenswerten Weise zu vertreten“.
Im Oktober 1904 trat Rau in den Ruhestand. Am 23. November wurde durch den Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 14. November 1904 Rudolf Kirch aus Daun/Eifel zum kommissarischen Bürgermeister der Landbürgermeisterei Kirn ernannt. Kirch bleibt nur knapp drei Jahre in Kirn und ging wieder nach Daun/Eifel zurück. Sein Nachfolger wurde Alfred Bongartz. Während dessen Amtszeit wurde ein eigenes Verwaltungsgebäude der Bürgermeisterei Kirn-Land in der Amalienstraße gebaut, dass am 30. März 1910 bezogen wurde. Nachdem Bongartz im Juni 1920 Bürgermeister der Stadt Kirn wurde, erhielt Jakob Reiss das Bürgermeisteramt für die Landgemeinden, dass er bis zum Jahr 1946 versah.
Zwischenzeitlich war 1927 die Bürgermeisterei Kirn-Land in Amt Kirn-Land umbenannt und im Jahr 1940 der bisherige Amtsverband um einige Gemeinden erweitert worden. Bereits 1932 war der Kreis Meisenheim aufgelöst und dem Kreis Bad Kreuznach angegliedert worden.
Mit der Auflösung des Amtes Becherbach am 1. August 1940 erfolgte die Zuteilung der Gemeinden Bärenbach, Becherbach, Heimberg, Krebsweiler, Limbach und Otzweiler zum Amt Kirn-Land. Hinzu kamen auch die Gemeinden Hochstädten und Meckenbach aus der bisherigen Bürgermeisterei Meddersheim. Das Amt Kirn-Land umfasste nun 15 Gemeinden, eine Gesamtfläche von knapp 80 km2 und rund 5.500 Einwohnern.
Nach Kriegsende und kurzzeitiger kommissarischer Amtsverwaltung wählte die Amtsvertretung im Januar 1949 Wilhelm Dröscher zum hauptamtlichen Bürgermeister des Amtes Kirn-Land. Dröschers Amtszeit war am 2. März 1967 abgelaufen. Wegen zu starker Inanspruchnahme als Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Europäischen Parlaments wollte er das Bürgermeisteramt nicht mehr länger wahrnehmen. Im September 1966 wurde Adolf Schwenk zum neuen Verwaltungschef des Amtes Kirn-Land gewählt und im März 1967 in das Amt eingeführt. In seine Amtszeit fiel die Realisierung der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz. Das von manchen als „Jahrhundertwerk“ bezeichnete Reformvorhaben brachte die größte Veränderung auf dem Verwaltungssektor seit dem Bestehen des Kreisgebietes.
Für den bisherigen Amtsverband Kirn-Land hatten die Reformgesetze folgende Auswirkungen:
Am 1. Oktober 1968 wurde das bisherige „Amt Kirn-Land“ in „Verbandsgemeinde Kirn-Land“ umbenannt. Im Jahr 1969 erfolgten im Rahmen einer kommunalen Gebietsreform die Zusammenschlüsse der ehemals selbstständigen Gemeinden Hochstädten, Hochstetten, und Dhaun zur Gemeinde Hochstetten-Dhaun sowie der Gemeinden Krebsweiler und Heimberg zur neuen Gemeinde Heimweiler. Im gleichen Jahr wurde die Gemeinde Kallenfels in die Stadt Kirn eingemeindet.
Die Neubildung der Verbandsgemeinde Kirn-Land war im November 1970 abgeschlossen, als die Gemeinden Brauweiler, Horbach, Simmern unter Dhaun und Weitersborn aus der aufgelösten Verbandsgemeinde Monzingen sowie die Gemeinden Bruschied, Kellenbach, Königsau, Schneppenbach und Schwarzerden aus der ebenfalls aufgelösten Verbandsgemeinde Gemünden der Verbandsgemeinde Kirn-Land angeschlossen wurden. Die Gemeinde Simmern unter Dhaun wurde 1971 in Simmertal umbenannt.
Die neue Verwaltungseinheit Verbandsgemeinde Kirn-Land umfasste somit 20 Einzelgemeinden, für die seit 1974 die Bezeichnung „Ortsgemeinde“ verbindlich ist.
Nach 20-jähriger Amtszeit von Adolf Schwenk wurde 1986 Günter Schwenk zum neuen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirn-Land gewählt. Unter seiner Federführung wurde das Gebäude der ehemaligen Lederfabrik Böcking gekauft und zu einem modernen Verwaltungsgebäude umgebaut.
In seiner Amtszeit viel auch die Übernahme und Renovierung von Schloss Wartenstein durch die Verbandsgemeinde. Des Weiteren begann man den Verwaltungsgliederungsplan „Gemeinde 21“ in der Verwaltung umzusetzen. Nach erfolgter Urwahl im Jahr 2005 wurde Harald Beuscher neuer Verbandsbürgermeister.
Auf Grund einer Erkrankung wurde er 2009 in den Ruhestand versetzt. Auf ihn folgte Werner Müller bis Ende 2017 als Bürgermeister und im Anschluss bis zur Fusion als Beauftragter.
Die französische Gebiets- und Verwaltungsreform von 1798 bis 1802
Die Eroberung des linksrheinischen Gebietes durch die französischen Revolutionstruppen beendete ausgangs des 18. Jahrhunderts die jahrhunderte lange Feudalherrschaft des weltlichen und geistlichen Adels und die territoriale Zersplitterung auch unseres Landschaftsraumes. Mit der Beseitigung der alten Ämter und Schaffung neuer Verwaltungsbezirke erfolgte unter den neuen Landesherren ab dem Jahr 1798 eine territoriale und verwaltungsmäßige Neuordnung nach französischem Muster.
Das linksrheinische Gebiet wurde in vier Départements, eine Art Regierungsbezirke, aufgeteilt. Die Dörfer der heutigen Verbandsgemeinde, welche auf der rechten Naheseite liegen, kamen zum Département Saar, während die Gemeinden auf dem linken Naheufer dem Département Rhein-Mosel zugeordnet wurden. Die Hauptstadt des Saar-Départements war Trier, für das Rhein-Mosel-Département war Koblenz Regierungssitz.
Die Départements waren zunächst in Kantone gegliedert, die wiederum aus dem Element Gemeinde aufgebaut waren. Bis zur Zusammenfassung von Einzelgemeinden zu einem Gemeindeverband, der sog. „Mairie“, führte in jeder Gemeinde ein Munizipalagent und ein ihm beigeordneter Adjunkt die kommunale Verwaltung.
Bei der französischen Gebietsneuordnung wurden Verwaltungsbezirke geschaffen, deren Grenzen möglichst von Flüssen gebildet wurden und deren Verwaltungssitze zentral liegen sollten. Diese Regelung führte dazu, dass das zum wild- und rheingräflichen Amt Dhaun gehörige Überhochstetten (Hochstädten) sowie das salm-kyrburgische Dörfchen Meckenbach zum Kanton Meisenheim kamen, dagegen Dhaun und Nächsthochstetten (Hochstetten mit St. Johannisberg) dem Kanton Kirn zugeordnet wurden.
Während die Nahe für Hochstädten und Meckenbach die Trennungslinie war, schied schließlich der Simmerbach den über Jahrhunderte dem wildgräflichen Amt Dhaun verbundenen Ort Simmern unter Dhaun von seinem bisherigen Bezugspunkt. Zusammen mit seinen Nachbargemeinden Brauweiler, Horbach, Martinstein und Weitersborn wurde das Dorf dem Kanton Sobernheim zugeschlagen.
Nahe, Simmerbach und Hahnenbach wurden schließlich die natürlichen Grenzen für den neu geformten Kanton Kirn mit Kirn als Kantonshauptort. Der Kanton umfasste mit Hennweiler, Hahnenbach, Oberhausen, Kallenfels und Heinzenberg die Dörfer der ehemaligen Herrschaft Wartenstein, weiterhin Bruschied und Schneppenbach vom ehemaligen kurtrierischen Amt Schmidtburg, Königsau und Kellenbach vom ehemals badischen Amt Kirchberg sowie Dhaun und Nächsthochstetten (mit St. Johannisberg) vom alten wild- und rheingräflichen Amt Dhaun.
Von den auf der rechten Naheseite gelegenen Dörfern des ehemals badischen Amtes Naumburg kamen Limbach, Krebsweiler und Heimberg zum Kanton Meisenheim, Becherbach, Bärenbach und Otzweiler zum Kanton Grumbach.
Unter Napoleon I. kam es ab dem Jahr 1800 zu weiteren Verwaltungsreformen. Während die Départements in ihren Grenzen bestehen blieben, wurden die Kantone als Verwaltungsbezirke aufgehoben. An ihre Stelle trat das Arrondissement, eine Art Großkreis.
Eine wichtige Neuerung war schließlich die ab dem Jahr 1802 erfolgte Zusammenfassung mehrerer Einzelgemeinden zu einem Gemeindeverband, der sog. „Mairie“. Die Verwaltung dieses Verbandes unterstand einem von der Zentralregierung ernannten „Maire“ (Bürgermeister), dem ein Adjunkt als Stellvertreter beigeordnet war. Jede „Mairie“ hatte einen Munizipalrat (Gemeinderat), der bei Gemeinden bis zu 2.500 Einwohnern zehn Mitglieder umfasste.
Für die Orte des ehemaligen Kantons Kirn, die nun zur „Mairie de Kirn“ zusammengefasst wurden, war Simmern/Hunsrück die zuständige Arrondissementhauptstadt im Rhein-Mosel-Département. Für die Dörfer der Kantone Meisenheim und Grumbach war Birkenfeld Arrondissementhauptstadt im Saar-Département.
Hochstädten und Meckenbach gehörten zur „Mairie Merxheim“, Heimberg, Krebsweiler und Limbach zur „Mairie Hundsbach“ und Bärenbach, Becherbach und Otzweiler zur „Mairie Schmidthachenbach“.
Nach dem Jahr 1802 waren französisches Recht und die französische Verfassung überall im Rheinland eingeführt, und die dortige Bevölkerung war staatsrechtlich zu französischen Bürgern geworden.
In der Gestalt der „Mairie“, als einem Gemeindeverband mit hauptamtlichem Bürgermeister und einem Verwaltungsrat, darf man die organisatorische Vorläuferin der heutigen Verbandsgemeinde sehen.
Die Burgen - Zentren und Stützpunkte beginnender Territorialverwaltung im Mittelalter
Relikte einer sehr viel älteren Verwaltungsgeschichte unseres Landschaftsraumes begegnen uns heute noch in den hier zahlreich vorhandenen Burgen. Ihre Entstehungsgeschichte reicht zurück ins Mittelalter. Burgen und Schlössen waren bis zum Ende der Agrargesellschaft nicht nur die Wohnorte des Adels, sondern auch Verwaltungszentren.
Im Nahe- und Hunsrückraum konnten seit dem 13. Jahrhundert die heimischen Adelsgeschlechter der Wildgrafen und der Grafen von Sponheim eine Art Landesherrschaft begründen und sie in der Folgezeit zum Gegenstand dynastischer Erb- und Heiratspolitik machen. Neben den Inhabern der reichsritterschaftlichen Herrschaft Wartenstein waren die wild- und rheingräflichen Familien von Dhaun und Kyrburg und die Grafen von Sponheim-Kreuznach für die meisten Dörfer der heutigen Verbandsgemeinde über Jahrhunderte hindurch ortsbestimmend. Die für die Feudalzeit geltende Gebietshoheit dieser Adelsgeschlechter im Bereich der heutigen Verbandsgemeinde Kirner Land ist deshalb symbolisch im Wappen der Verbandsgemeinde Kirn-Land angedeutet.
Die herrschaftliche Zugehörigkeit der Gemeinden unseres heutigen Gemeindeverbandes verteilte sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts wie folgt:
- Nach der Teilung der vorderen Grafschaft Sponheim zwischen Kurpfalz und Baden im Jahr 1707 standen die meisten Dörfer unter der Landeshoheit der Markgrafen von Baden. Dazu gehörten mit Brauweiler, Kellenbach, Schwarzerden, Weitersborn und Königsau (z. T. reichsritterschaftlich) die Orte des ehemaligen sponheimischen Amtes Koppenstein, das dem badischen Oberamt Kirchberg eingegliedert war.
- Eine andere, größere badische Verwaltungseinheit bildete das Oberamt Naumburg mit den Dörfern Bärenbach, Becherbach, Heimberg, Krebsweiler, Limbach und Otzweiler (z.T. salm-kyrburgisch). Mit dem Oberamt Naumburg war nach dem Jahr 1776 auch das Amt Herrstein sowie die Verwaltung der reichsritterschaftlichen Herrschaft Martinstein verbunden, zu welcher z. B. Horbach zählte.
- Zu den Kernbesitzungen der Wild- und Rheingrafen gehörten nach wie vor die heutigen Ortsgemeinden Hochstetten-Dhaun und Simmertal als Bestandteil des wild- und rheingräflichen Amtes Dhaun sowie das Dorf Meckenbach als Teil des Oberamtes Salm-Kyrburg.
- Die ehemaligen wildgräflichen Dörfer Bruschied und Schneppenbach, die zusammen mit der Schmidtburg Mitte des 14. Jahrhunderts an den Erzbischof von Trier kamen, waren dem kurtrierischen Amt Schmidtburg zugehörig.
- Inmitten dieser größeren territorialen Gebilde der Markgrafen von Baden, der Wild- und Rheingrafen und des Kurfürstentums Trier lag die Herrschaft Wartenstein. Das seit dem 16. Jahrhundert im Besitz der Freiherrn von Warsberg befindliche Amt Wartenstein wurde u. a. von Hahnenbach, Hennweiler, Oberhausen, Heinzenberg und Kallenfels gebildet und war reichsritterschaftliches Territorium.
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