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Gemeinsame Pressemitteilung von Bürgermeister, Werkleiter und Fraktionen des Verbandsgemeinderates zu den Infoveranstaltungen "Vorläufiger Bescheid über Gebühren und Beiträge"

Im März haben der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Kirner Land, Thomas Jung, und VG-Werkleiter Jochen Stumm damit begonnen, in allen Gemeinden der VG Einwohnerversammlungen zum schwelenden Thema „Abwassergebühren“ durchzuführen. Nach gut der Hälfte der Einwohner­versammlungen im Kirner Land ziehen Bürgermeister und Werkleiter in Absprache mit den Fraktionen des VG-Rates ein erstes positives Fazit. „Der Verlauf der durchweg sehr gut besuchten Einwohner­versammlungen hat uns gezeigt, dass es überfällig war, mit den Bürgerinnen und Bürgern in den direkten Dialog zu gehen“. Auf der einen Seite sei es wichtig gewesen, die Hintergründe der aktuellen Situation und die nächsten Schritte darzustellen. „Zum anderen war es für uns von größter Bedeutung, die Stimmung aus der Bevölkerung aufzugreifen und klar zu machen, dass uns die aktuelle Situation wirklich leidtut“. Neben allem verständlichen Ärger aus der Bevölkerung, dem sich immer wieder in den Versammlungen Luft gemacht wurde, konnten Jung und Stumm viele konstruktive Anregungen und Vorschläge mitnehmen, die den politischen Gremien bei der Diskussion um die künftige Aus­richtung der Abwassersatzung helfen werden.

Der zuletzt etwa durch Energiepreise, Lohnanpassungen und Handwerkerkosten gestiegene finanzielle Aufwand der VG-Werke zur Sicherstellung der Wasserver- und Abwasserentsorgung, muss über eine Gebühr und/oder einen Beitrag umgelegt werden. „Daran können weder Werke noch politische Ver­treter etwas ändern, wohl aber an der Aufteilung zwischen einer Gebühr und einem Beitrag“. Eben hierfür sei das Stimmungsbild der Einwohnerversammlungen von großer Bedeutung.

So sei etwa sehr deutlich geworden, dass die Systematik als auch die Verständlichkeit der neuen Satzung von den Teilnehmenden der Informationsveranstaltungen überwiegend auf Ablehnung stößt. „Wir mussten nach der Fusion aus gesetzlichen Gründen die bisher unterschiedlichen Satzungssysteme der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land zu einem einheitlichen System zusammenführen. Die Entscheidungsgremien haben sich dabei an der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes orientiert, die von sehr vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz angewendet wird. Hierbei wurde auch fixiert, dass ab 2022 die Aufwendungen für Schmutzwasser über zwei Säulen verteilt werden:
- 60 Prozent der Aufwendungen werden über die Schmutzwassergebühren abgedeckt, die sich aus den tatsächlichen Wasserverbräuchen, die zur Ermittlung des Schmutzwasseranteils um 10 Prozent pauschal reduziert werden, ermitteln; - 40 Prozent der Aufwendungen werden über den Wieder­kehrender Beitrag (WKB) Schmutzwasser, also ähnlich eines Grundbeitrages, abgedeckt. Dieser WKB wird völlig unabhängig vom Schmutzwasseranfall für jedes erschlossene Grundstück veranlagt und orientiert sich unter anderem an der Grundstücksgröße“.

Eben dieser WKB „Schmutzwasser“ sorgte für die zuvor genannte breite Diskussion in den Versammlungen, auch die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes insgesamt wurde kritisiert. „Wir persönlich und auch die politischen Gremien sind für jede rechtlich umsetzbare Ausrichtung der Satzung offen“, machen Bürgermeister, Werkleiter und die Fraktionen deutlich. Ein neu gebildeter Arbeitskreis „Abwassersatzung“, dem Mitglieder aller Fraktionen des VG-Rats angehören, arbeite be­reits an einem neuen Satzungsvorschlag. Dabei würden gerade auch die Anregungen der Bevölkerung diskutiert und bewertet. Ob sich hieraus dann „nur“ eine Anpassung des Aufteilungsverhältnisses der Schmutz­wassergebühren ergeben werde oder gar eine neue Ausrichtung zum rein verbrauchs­orientierten Gebührensystem, sei Teil der Beratung, ebenso wie der vielfach in den Einwohner­versammlungen kritisierte Vollgeschosszuschlag. In diesem Jahr wird der Vorschlag des Arbeitskreises vom Werkausschuss und dem Verbandsgemeinderat beschlossen. Um unterschiedliche Entgeltmodelle (Gebühren und/oder Beiträge) zu berechnen, werden aktuell die zu veranlagenden Grundstücke überprüft und belastbares Zahlenmaterial ermittelt. Den Beteiligten ist klar, dass das Gebührensystem transparenter werden muss. Zukünftig gilt es auch, die Kosten, die letztlich gedeckt werden müssen, auf die Entgeltzahler zu verteilen. Leider wird es auch im neuen System zu Verschiebungen kommen.

Alles in allem bewerten Bürgermeister und Werkleiter die bisherigen Einwohnerversammlungen als positiv - „auch wenn sie für uns nicht immer einfach waren“. Wenn es aber gelinge, auf diesem Weg eine gute und verträglichere Lösung der Abwasserentgelte im Kirner Land zu erreichen, lohne sich der Aufwand definitiv. „Wir sind sehr gespannt, welche Erkenntnisse uns die kommenden Einwohner­versammlungen noch bringen werden und sind sehr zuversichtlich, dass wir im Laufe dieses Jahres gemeinsam eine gute Lösung erreichen werden“, so der Bürgermeister und der Werkleiter ab­schließend.

 

Infokasten:

In den Einwohnerversammlungen machten Thomas Jung und Jochen Stumm deutlich, dass die er­mittelte Gebühren- und Beitragshöhe für das Jahr 2024 auf unvollständigen Daten basiert. Ein durch die Werke beauftragter Dienstleister hatte diese falsche Datenbasis ausgearbeitet. Das Personal der VG-Werke arbeitet derzeit daran, die Grundlagen aufzuarbeiten und auf den tatsächlichen Ist-Zustand anzupassen. In diesem Zusammenhang wurde ein Schaden beim Dienstleister angemeldet. Bürger­meister und Werkleiter gehen davon aus, dass die Abschläge, welche als 70 Prozent der voraus­sichtlichen Jahressumme in den Bescheiden gekennzeichnet sind, tatsächlich ungefähr dem voll­ständigen Gebühren- und Beitragsvolumen des Jahres 2024 entsprechen werden. Beide gehen daher aktuell davon aus, dass keine weiteren Belastungen (auch für das Jahr 2023) auf die Entgeltzahlenden zukommen werden. „Wir wollen und dürfen sogar aus rechtlichen Gründen nicht mehr Geld von den Entgeltzahlenden einfordern, als die VG-Werke zur Umsetzung ihrer Aufgaben benötigen“, erklären Jung und Stumm. Die Irritation und Verunsicherung, die sich durch die vorläufigen Bescheide ergeben haben, bedauern Bürgermeister und Werkleiter sehr.

 

 

Kontakt

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Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
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E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de