Es handelt sich um eine aushilfsweise Beschäftigung im Rahmen von Krankheits- bzw. Urlaubsvertretung. Die Anstellung kann je nach Einsatz in den verschiedenen Gebäuden im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder im Rahmen einer sozialversichungspflichtigen Beschäftigung erfolgen. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Anforderungsprofil:
- Sauberkeit und Ordnungssinn
- Zuverlässigkeit
- Flexibilität
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Schwinn (06752 135-319) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.