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Klimaschutzpreis

Westenergie Klimaschutzpreis

Der Westenergie Klimaschutzpreis ist eine Initiative der Westenergie in Zusammenarbeit mit Kommunen in der Verbandsgemeinde Kirner Land. Unterstützt werden lokale Umweltschutzaktivitäten von Bürgern, Vereinen, Institutionen und Firmen zum Nutzen der Bürger/Öffentlichkeit der Kommunen und zum Wohle des Klimas.

Westenergie honoriert so in Kooperation mit der Kommune das ehrenamtliche Engagement nach dem Motto „Bürger der Kommune für die Bürger der Kommune“. Gerade kleine Initiativen sollen gesehen und gewürdigt werden.

Es gibt jeweils nur einen Preisträger pro Ortsgemeinde, die klar durch Urkunde und Preisgeld (500 Euro) abgegrenzt sind. Für Bewerbungen, die den Rahmenbedingungen entsprechen, aber nicht zum Zuge kommen, ist ein Sach-(Trost-)preis angedacht, um das Engagement zu würdigen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2024.
 

► Hier bewerben 



Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen etc.) einer Kommune, die auf lokaler Ebene Ideen und Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz eingereicht hat, die der Allgemeinheit zugutekommen.
  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt und der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
  • Privatpersonen dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. D. h., dass die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Flutlichtanlagen nicht möglich ist!
  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Erlaubnis muss der Bewerbung vorliegen. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto des Erziehungsberechtigten.
  • Preisträger*innen der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
  • Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imker stellt Bienenstöcke auf).
  • Amts- und Mandatsträger*innen dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vereinsvorsitzender) ehrenamtlich innehaben.
  • Eine Jury entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.

Westenergie Klimaschutzheld 2024 mittels eines Bürgervotums über westenergie.de/klimaschutzpreis

  1. Westenergie Klimaschutzheld 2024 wird im März binnen einer Woche auf dem regionalen Instagram-Kanal Westenergie mit einem Bürgervotum ermittelt (Anzahl der Likes entscheidet).
  2. Klimaschutzheld muss einer der im Vorjahr ermittelten Erstplatzierten des Klimaschutzpreises sein. Das Projekt muss sich von gängigen Projekten besonders absetzen (besonders innovativ, charmant, langjähriges Engagement „Lebenswerk“).
  3. In der Gewinnerkommune unter Anwesenheit der zuständigen Bürgermeister*in und Westenergie- Repräsentanz sowie Medienvertretern im Rathaus.

          Preisgeld von 1.000 €

Kontakt

Thomas Stelzig
Erstellung Klimaschutzkonzept
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste
Zimmer 18
Bahnhofstr. 31, 55606 Kirn
Tel.: 06752 135-264
E-Mail: