Kommunale Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Koordinierungsinstrument einer Kommune, um den Wärmesektor klimaneutral zu gestalten und maßgeblich zur Versorgungssicherheit und zur Unabhängigkeit vom Import fossiler Energieträger beizutragen. Durch das Gesetz für die Kommunale Wärmeplanung sind die Länder bundesgesetzlich dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung in allen ihren Kommunen durchzuführen. Diese Aufgabe geben die Länder zur Durchführung direkt an ihre Kommunen weiter. Ziel des Ganzen ist ein rechtlich verbindlicher Wärmeplan.
Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist der Wärmesektor von essentieller Bedeutung – aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bei 19 %, somit werden 81 % der Wärme durch fossile Energieträger bereitgestellt (Stand 2025). Das Land Rheinland-Pfalz hat sich zur Aufgabe gemacht, eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung in allen Kommunen bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung werden basierend auf einer Potenzialanalyse Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung aussehen kann und soll – stets unter Betrachtung der Versorgungskosten. Diese Ergebnisse münden in einem Maßnahmenkatalog. Außerdem werden Fokusgebiete priorisiert. Wenn die Maßnahmen festgelegt wurden, ist eine Verstetigung und das Controlling von großer Bedeutung. Ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist das mit einbeziehen von Akteuren aus den verschiedensten Bereichen. Hierzu zählen neben der Industrie mit Ihren Abwärmepotenzialen insbesondere die Bürgerinnen und Bürger als Wärmenutzer.
Die Kommunen werden bei der Planerstellung durch externe Dienstleister unterstützt – hierzu hat die Verbandsgemeinde Kirner Land im Sommer 2025 einen Förderung beantragt. Nach Bewilligung ist mit einem Zuschuss von 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben zu rechnen.
Kontakt
Thomas Stelzig
Erstellung Klimaschutzkonzept
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste
Zimmer 18
Bahnhofstr. 31, 55606 Kirn
Tel.: 06752 135-264
E-Mail: thomas.stelzig(at)kirner-land.de
