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Aktuelle Information zum Pflichtumtausch der vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine

Nach Vorgabe des Gesetzgebers müssen die bis zum 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren ausgetauscht werden. Dies gilt auch für das erste Scheckkartenformat. Hintergrund ist unter anderem, dass künftig die ausgestellten Führerscheine nicht mehr dauerhaft gültig sind.

Die neuen Führerscheine, welche nach den Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden, bleiben für die Dauer der eingetragenen Befristung gültig.

Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgenden Tabellen:

 

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953 - 195819.07.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

 

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 2007                                                       19.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.202319.01.2033

Die Bürger und Bürgerinnen der Verbandsgemeinde Kirner Land können den Antrag im Bürgerbüro (Bahnhofstraße 31) stellen.

Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro.

Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter*in wenden:

Kontaktdaten

Herr Micheal Fett

Frau Karin Heiser

Frau Vivien Buscher

Frau Kathrin Bauer

06752 135-321

06752 135-322

06752 135-323

06752 135-325

   buergerbuero(at)kirner-land.de

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de