Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden hiermit aufgefordert, ihre Hunde ordnungsgemäß beim Steueramt der Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, anzumelden.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer, sind Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt bei der zuständigen Stelle, Steueramt der Verbandsgemeinde Kirner Land, anzumelden.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Ein Verstoß kann gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 11 Abs. 2 der Satzung mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden daher gebeten, ihrer Anmeldepflicht nachzukommen, insbesondere um Angabe des korrekten Aufnahmedatums des Hundes im Haushalt, um ordnungsrechtliche Maßnahmen zu vermeiden.
Hierzu nutzen Sie bitte den unten stehenden Link zu unserem Anmeldeformular. Ebenso wird eine Anmeldung per E-Mail an Markus.maurer@kirner-land.de oder Vanessa.collet@kirner-land.de akzeptiert.
Folgende Angaben sind hierfür erforderlich:
- Anschrift des Hundehalters
- Anmeldezeitpunk (entspricht Aufnahmedatum in den Haushalt)
- Rasse
- Wurfzeitpunkt
- Geschlecht
- Farbe
- Chip-Nummer/Tattoo-Nummer (falls vorhanden)
Hundesteuer_An-bezw._Abmeldung.pdf
