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Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)

Auftragnehmer öffentliche Aufträge oder Konzessionen in Rheinland-Pfalz werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.  - Das sieht die E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor. 
Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden.

Bei der E-Rechnung handelt es sich um ein elektronisches Dokument, welches die gleichen Inhalte und die gleichen Rechtsfolgen wie eine Rechnung in Papierform hat und somit zu einer Standardisierung im Datenaustausch beitragen soll. 
Sie ermöglicht somit einen digitalisierten, vereinheitlichten und effizienteren Bearbeitungsprozess durch die direkte Verarbeitung aus Ihrer Branchensoftwarelösung heraus.

Aus diesem Grund bietet die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land Lieferanten und Dienstleistern die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard „XRechnung“ einzureichen.

E-Rechnungen, in der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung, können über mehrere Kommunikationswege an die VG Kirner Land übermittelt werden:

Zur Übermittlung benötigen Sie folgende Informationen: 
Behördenname: Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Leitweg-ID: 071335009000-001-39


Informationen und Anleitungen finden Sie unter:
https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite


FAQ Rechnungssteller
https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller


Damit die Rechnungen elektronisch versandt werden können, müssen sich die Rechnungssteller einmalig unter diesem Link registrieren:
https://nutzerkonto.service.rlp.de/public/start.html?oe=00.00

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de