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Hinweis zur fälligen Grundsteuerzahlung zum 15.02.2025

Ein Einspruch gegen die Bescheide des Finanzamtes bzw. Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid durch die Gemeinde, haben keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Grundsteuer fristgerecht zum 15.02.2025 zu zahlen ist

Bitte beachten Sie den Hinweis. Bei Nichtzahlung wird die Forderung gebührenpflichtig gemahnt. 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de