Einschränkungen bei Beerdigungen nach der 29. CoBeLVO:
Bei Zusammenkünften von Personen anlässlich Bestattungen gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht.
Einschränkungen bei Beerdigungen nach der 29. CoBeLVO:
Bei Zusammenkünften von Personen anlässlich Bestattungen gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de