Aufgefundene Haustiere gelten rechtlich als Fundsachen. Zuständig sind damit die Gemeinden als Fundbehörde. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Was ist zu tun?
- Gefundene Tiere sollten bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden.
- Nach Absprache kann das Tier dort abgegeben werden.
- Alternativ können Sie das Tier direkt bei einem Tierheim abgeben. Das Tierheim übernimmt in diesem Fall die Fundanzeige.
- Stellen freilaufende Tiere eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder den Straßenverkehr dar, verständigen Sie bitte umgehend die Polizei.
→ das Ordnungsamt (06752 135-0),
→ die Polizei (06752 156-0)