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Information der Ordnungsbehörde – Freilaufende oder ausgesetzte Haustiere melden

Aufgefundene Haustiere gelten rechtlich als Fundsachen. Zuständig sind damit die Gemeinden als Fundbehörde. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Was ist zu tun?

  • Gefundene Tiere sollten bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden.
  • Nach Absprache kann das Tier dort abgegeben werden.
  • Alternativ können Sie das Tier direkt bei einem Tierheim abgeben. Das Tierheim übernimmt in diesem Fall die Fundanzeige.
  • Stellen freilaufende Tiere eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder den Straßenverkehr dar, verständigen Sie bitte umgehend die Polizei.

→ das Ordnungsamt (06752 135-0),
→ die Polizei (06752 156-0)

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de