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Information der Ordnungsbehörde zu Verkaufsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen (Flohmärkte, Basare)

Aufgrund des Landesgesetzes über den Schutz von Sonn- und Feiertagen sind an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.

Verstöße gegen dieses Gesetz sind ordnungswidrig und werden mit einer Geldbuße geahndet.

Die Ordnungsbehörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen.

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de