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Öffentliche Steuermahnung

Wie sich aus den übersandten Steuer- und Abgabenbescheiden ergibt, ist am 15.11.25 die 4. Rate für das Jahr 2025 zu zahlen. Diejenigen Zahlungspflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlungen geleistet haben, werden hiermit aufgefordert, die fälligen Beträge bis spätestens 28.11.25 zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir leider gezwungen, Einzelmahnungen mit Berechnung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu verschicken. Der einfachste Weg unnötige Kosten, Zeit und Arbeit zu sparen ist, von der Möglichkeit des Lastschriftverfahrens Gebrauch zu machen. Erteilen Sie uns die nachstehend abgedruckte Einzugsermächtigung. Die fälligen Beträge werden zu den entsprechenden Terminen von Ihrem Konto abgebucht. Ihre Verbandsgemeindekasse

 

Hier gibt es das Dokument zum Herunterladen. 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de