Aktuell erreichen die Stadtwerke Kirn vermehrt Meldungen über betrügerische Telefonanrufe, bei denen sich die Anrufer fälschlicherweise als Mitarbeiter der Westnetz oder der Stadtwerke Kirn GmbH ausgeben. Besonders in den Abendstunden wurden Kunden von einer Handynummer kontaktiert und aufgefordert, persönliche Daten wie Zählernummern oder Namen zur „Abgleichung“ zu übermitteln. Ziel dieser Anrufe ist es offenbar, sensible Daten zu erlangen, um diese für unlautere Zwecke zu missbrauchen.
Weder die Westnetz noch die Stadtwerke Kirn GmbH haben solche Anrufe veranlasst.
Wir möchten betonen, dass wir als Stadtwerke Kirn bereits Anzeige erstattet haben, um gegen diese Betrüger vorzugehen.
Wir raten zu äußerster Vorsicht: Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Zählernummern, Kundennummern oder Bankverbindungen preis und lassen Sie sich nicht zu einer spontanen Zusage oder einem Vertragsabschluss drängen. Wer dennoch ungewollt einem Vertrag zugestimmt hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen und vom Vertrag zurücktreten. Verunsicherte oder betroffene Kunden können sich jederzeit an den Kundenservice der Stadtwerke Kirn wenden: telefonisch unter (06752) 9507-250 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-kirn.de.
Tipps der Stadtwerke Kirn:
- Kaltakquise ist verboten: Weisen Sie Anrufer darauf hin, dass Sie nicht angerufen werden dürfen, ohne dass Sie sich vorher dazu bereit erklärt haben.
- Seien Sie skeptisch: Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Kirn würde nie mit Privatkunden einen Vertrag per Telefon oder an der Haustür mit Ihnen abschließen.
- Keine Daten herausgeben: Zählernummer, Kundennummer, Bankverbindung u.Ä. können die Anrufer nutzen, um einen Stromanbieterwechsel anzustoßen.
- Anruf dokumentieren: Name, Firma und Telefonnummer notieren und den Vorfall der Stadtwerke Kirn GmbH melden.
- Zweiwöchige Widerrufsfrist beachten: Widersprechen Sie umgehend in schriftlicher Form und schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen. Gerne helfen Ihnen die Stadtwerke Kirn dabei.
- Beschwerde einreichen: Telefonische Kaltakquise ist verboten – Beschwerden sind bei der Bundesnetzagentur möglich: www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html
Stadtwerke Kirn GmbH
Altstadt 1 · 55606 Kirn
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