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Verbandsgemeinde Kirner Land: Haushaltssatzung 2025

Hinweise zur Haushaltssatzung 2025

Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirner Land 2025 enthält nach § 95 Abs.4 GemO genehmigungspflichtige Teile.

 Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.1 GemO mit Schreiben vom 17.03.2025 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Verfügung vom 27.03.2025 wurden die in § 2 und § 8 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in voller Höhe genehmigt. Ebenfalls in voller Höhe genehmigt wurde die in § 8 festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 09.05.2025

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.05.2025 bis einschließlich 20.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Kirn, den 09.05.2025                                                                                                                                                   

                                                                     Dienstsiegel                                                                                           

Thomas Jung
Bürgermeister

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de