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Verkehrsregelung anlässlich der Kirner Kerb 2025

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Die Kallenfelser Straße wird ab Einmündung „Im Hohen Rech“ bis OrtseingangKallenfels beidseitig mit Haltverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h geregelt.
Die Straße „Im Hohen Rech“ wird als Einbahnstraße in Richtung „Kallenfelser Straße“ mit Parkmöglichkeit rechtsseitig ausgewiesen.
Die „Ohlmannstraße“ und „Rottmannstraße“ werden nur als Einbahnstraße aus Richtung „Kallenfelser Straße“ befahrbar sein. Hier kann einseitig links geparkt werden.

Weiterhin stehen die bekannten Parkmöglichkeiten am Schwimmbad, am Berger Weg usw. zur Verfügung.

 

Ihre Ordnungsbehörde
der Verbandsgemeinde Kirner Land 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de