Die gesetzlich vorgeschriebene und regelmäßige Eichung ist unerlässlich für die Genauigkeit der Wasserverbrauchsmessung. Durch das Einsetzen des Stichprobenverfahrens wird dieser Prozess jetzt effizienter, ressourcenschonender und für alle langfristig günstiger.
Was ist ein Stichprobenverfahren?
Mit geeichten Wasserzählern dürfen wir als Wasserversorgungsunternehmen sechs Jahre lang mit unserem Kunden abrechnen. Die Zähler können aber länger als sechs Jahre im Netz verbleiben, wenn man mit einer vorgeschriebenen Anzahl in eine messtechnische Prüfung geht. Ist die Stichprobenprüfung bestanden, dürfen alle Wasserzähler des gesamten Loses drei weitere Jahre im Netz verbleiben und zu Abrechnungszwecken verwendet werden. So kann man die Eichfrist des gleichen Zählers maximal zweimal, auf insgesamt 6 Jahre, verlängern.
Wer legt fest, welche Zähler überprüft werden?
Die Auswahl trifft das Landesamt für Mess- und Eichwesen. Die festgelegten Zähler müssen innerhalb einer kurzen Zeitspanne vom Wasserversorgungsunternehmen ausgebaut und zu einer staatlich anerkannten Prüfstelle gebracht werden. Dort werden sie dann nach § 35 der Mess- und Eichverordnung geprüft.
Welche Eichfristen bei Zählern gehen in die Verlängerung?
Die Wasserzähler mit der Eichfrist 2025 wurden um 3 Jahre auf den 31.12.2028 verlängert. Aktuell gehen wir mit den Wasserzählern mit der Eichfrist 2026 in die Prüfung.
