Logo Link zur Startseite

Verschieben und/oder Entwenden von Verkehrsschildern

Aus gegeben Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Verschieben bzw. das Entwenden von Verkehrsschildern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt.

Denn Verkehrszeichen gelten juristisch als „Anlagen“ des öffentlichen Straßenverkehrs.

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass Anlagen beschädigt oder beseitigt werden und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Ordnungsbehörde der VG Kirner Land weist daraufhin, dass o. g. Verstöße zur Anzeige gebracht werden!

In diesem Zusammenhang bitten wir um Zeugenhinweise aus der Bevölkerung.

- Ordnungsbehörde -
 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de