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Verspäteter Lastschrifteinzug bei der Hundesteuer

Aufgrund einer Umstellung der Finanzsoftware hat sich die Steuerfälligkeit der Hundesteuer für die erste Fälligkeit 15.02.2026 verschoben. Bei allen Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Mandat hinterlegt haben, werden die Steuerbeträge deshalb erst zum 26.02.2026 abgebucht. Bitte beachten Sie dies bei der Kontrolle Ihrer Kontoauszüge und stellen Sie die Deckung Ihres Kontos zu diesem Zeitpunkt sicher.

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de