Wir weisen darauf hin, dass Fundtiere, auch verletzte Fundtiere, im Kirner Tierschutzverein, Binger Landstraße 103 in Kirn abzugeben sind.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheimes, wenden Sie sich an die Polizeiinspektion Kirn (Tel. 156-0). Diese wird umgehend weitere Maßnahmen einleiten und sich mit den Verantwortlichen des Tierheims und der Ordnungsbehörde in Verbindung setzen.
Eine Erstattungspflicht der VG für die Kosten einer tierärztlichen Behandlung verletzter oder krank aufgefundener Tiere in den Fällen, in denen der Finder das Tier nicht in das von der Verbandsgemeinde mit der Unterbringung und Betreuung beauftragten Tierheim abgibt, sondern unmittelbar zu einem Tierarzt bringt, setzt voraus, dass die Behandlung des Tieres unaufschiebbar ist und der Finder seiner Anzeigepflicht nach § 965 BGB nachkommt.
Verbandsgemeinde Kirner Land
-Ordnungsbehörde-