Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten in diesem Jahr wie gewohnt Ihre Rechnung und den Gebührenbescheid für die mit Ihnen bestehende Versorgungsart. Dies kann Strom, Wasser oder Abwasser sein.
Infolge der Fusion der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land zur neuen Verbandsgemeinde Kirner Land sind, aufgrund der vereinheitlichten Abwassersatzung, Anpassungsarbeiten im Bereich der Abrechnung erforderlich.
Um die Zusammenführung des Abrechnungssystems für die Versorgungsarten Wasser und Abwasser durchführen zu können, sind hierbei einzelne Teilschritte erforderlich:
I. Brief: „Rechnung und Gebührenbescheid“ vom 01.02.2024
- Bereich Stromversorgung:
Die errechneten, zukünftigen Abschläge berücksichtigen nur Ihren Stromverbrauch. (sofern Sie Ihren Strom von der Stadtwerke Kirn GmbH beziehen)
- Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
In den Versorgungsarten Wasser und Abwasser wird lediglich die von Ihnen verbrauchte Menge abgerechnet.
II. Brief: „Bestätigung des Versorgungsvertrages“ vom 01.02.2024
- In einem gesonderten Schreiben erhalten Sie eine Bestätigung für die Versorgungsarten Wasser und Abwasser.
(Nur durch diesen Zwischenschritt ist eine spätere Zusammenführung der Abrechnungssysteme möglich)
- In diesem Schreiben sind Ihre zukünftigen Abschläge für den Verbrauch von Wasser und Abwasser aufgeführt.
III. Brief: „Vorausleistungsbescheide“ erhalten Sie Anfang / Mitte März 2024
- Anfang / Mitte März erhalten Sie einen „vorläufigen“ Beitragsbescheid für den
- Wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser und den
- Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser
2. In diesem „vorläufigen“ Beitragsbescheid werden berücksichtigt:
- die Jahre 2022 und 2023
- lediglich 70 % der fälligen Beitragssumme
- die bisher von Ihnen geleisteten Zahlungen
- Ihre zukünftigen Abschläge für WKB Niederschlagswasser und WKB Schmutzwasser
3. Nach erfolgter Prüfung der beitragspflichtigen Fläche erhalten Sie (ggf. einen neuen Grundlagenbescheid und) einen endgültigen Beitragsbescheid für den
- Wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser
- Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser
Ihres Grundstückes für die Jahre 2022 und 2023.
Die Punkte 1 und 2 sind notwendig, um die Abrechnungssysteme schrittweise anzupassen.
Der Punkt 3 ist auf Grundlage von § 15 der gültigen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung notwendig, um die Liquidität der Verbandsgemeindewerke Kirner Land zu sichern.
Sofern sich aus oben geschildertem Sachverhalt Fragen für Sie ergeben sollten, wenden Sie sich bitte an unser freundliches Team im Kundenbüro der Verbandsgemeindewerke Kirner Land und Stadtwerke Kirn GmbH.
Verbandsgemeindewerke Kirner Land
Jochen Stumm
Werkleiter