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1. Änderung der Satzung zum Seniorenbeirat der Ortsgemeinde Heimweiler

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Heimweiler über die Bildung eines Seniorenbeirates vom 29.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 56 a Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Änderung der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Heimweiler über die Bildung eines Seniorenbeirates vom 29.06.2023 wird wie folgt geändert:

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3

Bildung und Mitglieder des Seniorenbeirats

(1) Der Seniorenbeirat hat bis zu 8 Mitglieder.
(2) Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden vom Ortsbürgermeister für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates bestellt. Bestellt werden können alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 40. Lebensjahr vollendet haben. Der überwiegende Teil der Mitglieder sollte das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.

Heimweiler, den 25.06.2025

Andreas Setz
Ortsbürgermeister

……………….

Hinweis auf § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de