Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt ab dem 05. Januar 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Finanzabteilung, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Brauweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Herrn Heinz Fuchs, Hauptstraße 14 in 55606 Brauweiler oder elektronisch an verwaltung@kirner-land.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Brauweiler, 19.12.2025
Fuchs
Ortsbürgermeister
