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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Heimweiler

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 
    mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat am 09.04.2024 zugeleitet. 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Finanzabteilung und auf der Homepage www.kirner-land.de unter der Rubrik der Ortsgemeinde, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Heimweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Herrn Andreas Setz, Hauptstraße 82 in 55606 Heimweiler oder elektronisch an verwaltung@kirner-land.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig, vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Heimweiler, 11.04.2025

Setz
Ortsbürgermeister

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de