- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat am 29.04.2025 zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 30.04.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Finanzabteilung, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Oberhausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 30.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Axel May, Friedhofstraße 4 in 55606 Oberhausen oder elektronisch an verwaltung@kirner-land.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig, vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Oberhausen, 25.04.2025
May
Ortsbürgermeister
