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Bekanntmachung - Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG) Schau des Hahnenbaches (GewässerII.Ordnung)

Gemäß § 101 LWG sind die Gewässer regelmäßig wiederkehrend von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, zu schauen.

 Bei der Begehung wird der Zustand des Hahnenbaches einschließlich der Uferbereiche überprüft. Mit Blick auf wasserrechtliche Anforderungen wird beispielsweise überprüft, ob falsch gelagertes Material am Gewässer oder Totholz zur Verstopfung von Engstellen und Brücken führen können und ob der Hochwasserabfluss insbesondere in Ortslagen sichergestellt ist. Gewässerschauen dienen der Gewässerunterhaltung, der Gewässerentwicklung und der Hochwasservorsorge in Ortslagen. Ziel ist es, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen.

In Vollzug des § 101 LWG findet 

am Mittwoch, den 26.03.2025 

eine Schau des Hahnenbaches von der L 182, Abfahrt Sonnschied, bis zur Mündung in die Nahe im Landkreis Bad Kreuznach statt. 

Beginn: 9:30 Uhr 
Treffpunkt: L 182, Abfahrt K 1 Richtung Sonnschied,ca.600m oberhalb von Hahnenbach 

Die Gewässerschau endet an der Mündung in die Nahe. 

Die Schaukommission wird gebildet aus:

• Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord — Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz — 
als Obere Wasserbehörde und technische Fachbehörde.

• Landkreis Bad Kreuznach
 als Untere Wasser-, Untere Naturschutz- und Untere Fischereibehörde sowie als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemäß § 35 Abs. 1 LWG.

• Verbandsgemeinde Kirner Land 
als Polizeibehörde. 

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden ist es gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz freigestellt, an der Gewässerschau teilzunehmen.

Sofern Interesse an der Teilnahme besteht, bitte ich um vorherige Anmeldung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Frau Bettina Alwins (0261/120 — 2942 oder Bettina .Alwins©sgdnord.rIp.de). 

Koblenz, den 12.02.2025 
Im Auftrag 
Sebastian Waldhans

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de