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Hahnenbach: Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf Flör“

Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Hahnenbach in der Sitzung am 06.10.2021 die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf Flör“ beschlossen.

Im vereinfachten Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 BauGB.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich ausgelegt.

Der Bebauungsplan liegt auf die Dauer vom 02.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirn-Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.21, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die rot umrandeten Grundstücke;
Gemarkung Hahnenbach, Flur 3

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de