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Hochstetten-Dhaun: Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung

Gemäß § 36 LStrG wird die nachstehend genannte Straße in Hochstetten-Dhaun, Gemarkung Dhaun, in dem jeweils genannten Umfang dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

  1. Die Verkehrsanlage „Schloßallee“ wie nachstehend:
    1.1 Die zwischen der Kreisstraße (K9, Kirner Straße) und dem Schlossgelände  in Richtung Norden verlaufende Straßenteile (Flur 4, Flurstück 32, 108 und 147/3) als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3a LStrG) für den öffentlichen Verkehr in Form von Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke sowie Fahrzeuge zur Versorgung der Anliegergrundstücke und Fahrzeuge öffentlicher Einrichtungen (z.B. Abfallbeseitigung, Krankenfahrzeuge, Feuerwehr, Unterhaltungs- und Reinigungsfahrzeuge) sowie von Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fußgänger- und Radfahrverkehr.

Die Verkehrsübergabe der vorstehend genannten Fläche ist bereits erfolgt. Ein Lageplan, in denen die jeweils gewidmete Fläche schwarze umrandet dargestellt ist, ist dieser Widmungsverfügung beigefügt. Diese Verfügung gilt mit Ablauf des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tages als bekanntgegeben (§1 Abs. 1 LVwVfG  i.V.m. § 41 Abs. 4 VwVfG in der derzeit gültigen Verfassung).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstr. 31, 55606 Kirn einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an verwaltung(at)kirner-land.de erhoben werden.

Hinweis:
Der Lageplan, in der die gewidmete Fläche dargestellt ist, kann auch bei der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.21, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun.

Kirn, 06.10.2021

Thomas Jung
Bürgermeister der VG Kirner Land

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de