I.
Am Sonntag, dem 11. Mai 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet
die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
und
am Sonntag, dem 25. Mai 2025 von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 04.04.2025, 12 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
Königsau, den 26.02.2025
Rainer Seifert
Erster Beigeordneter als Wahlleiter
