Herr Joachim Groß hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Meckenbach mit Wirkung zum 01.10.2023 niedergelegt.
Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) wurde Herr Wolfgang Heimfarth als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Er hat die Wahl angenommen.
Kirn, 03.11.2023
Für den Wahlleiter,
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land