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Oberhausen: Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters (Berichtigung der Flächenangabe)

In der Gemarkung Oberhausen bei Kirn wurden die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises durch den Fortführungsnachweis AZ.: FQ 190762/2021, aktualisiert.

Flur

Flurstück

Lage

bisherige Fläche in qm

neue Fläche in qm

1

18/4

Im Lermesacker

11389

11297

1

9

Unten in der Raßbach

25069

24881

1

91

Unten in der Rappersbach

1658

1589

1

93

Oben in der Rappersbach

208

227

1

71

Am Mühlenpfad

360

331

1

89

Von Oberhausen nach Schloß Wartenstein

4485

4557

1

21

Auf dem Rappesgarten

60

55

1

57

Im Lermesacker

1338

1310

1

77

In der Füllscheuer

7595

7770

1

67

Auf dem Rappesgarten

2855

2806

2

34/3

Brunnenstraße 3

787

813

2

29/3

Dhauner Straße 21 / Dhauner Straße 23

1258

1288

2

80

Königsberger Straße

2599

2641

2

160

Oberhausen

675

693

2

8

Rodtwiese

968

995

2

295/3

Dolomitenblick

205

193

2

286

Dolomitenblick

2127

2161

2

56/10

Dhauner Straße 39

1324

1356

2

143

K5 Soonwaldstraße

7910

8031

5

27/2

In Gewannen

244

231

5

27/3

In Gewannen

1130

1092

5

59

Auf der Pfingstwies

1830

1881

5

64

Auf der Pfingstwies

616

579

5

58

Die Hahneck

1890

1948

5

10/4

Vorn aufm Scheid

9631

9563

5

13/1

Vorn aufm Scheid

330

345

5

12

Vorn aufm Scheid

9880

9997

6

43

Soonwaldstraße 54

910

861

6

106/2

Im Steinacker

2879

2783

6

128

Auf der Neuwies

1153

1110

6

130/1

In der Tiefenwies

156

142

6

119/3

In Ramersheck

695

718

6

154/5

In Ramersheck

849

905

6

4/4

Im Lieserberg

4795

4732

7

43

Heimpfuhl

7740

7807

7

49/2

Grünling

21595

21470

7

170

In der obersten Itzbach

7670

7745

7

173/3

An der Gebrannten Heck

4240

4176

7

162

In der Dell

520

499

7

163

In der Dell

382

407

7

164/3

In der Dell

353

338

7

133

Unterm Grasweg

1193

1168

7

89/3

Bei der Eich

9633

9701

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe am Dienstort in 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 24 ausgelegt und kann vom  29.10.2021 bis 13.12.2021 während der Dienststunden von 8:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden. Die Behörde ist aufgrund der Corona-Pandemie für den Publikumsverkehr eingeschränkt geöffnet. Deshalb ist eine Terminvereinbarung mit dem Unterzeichner unbedingt erforderlich. Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer 06731/494-2102 oder per Email: „willibald.frieser(at)vermkv.rlp.de“ oder zentral an „vermka-rhn@vermkv.rlp.de“. Ohne vorherige Anmeldung kann das Dienstgebäude nicht betreten werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweiligen geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28,  55252 Alzey oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an vermka-rhn@vermkv.rlp.de erhoben werden.

Birkenfeld, den 18. Oktober 2021
gez.: Frieser, Vermessungsrat

Diese Veröffentlichung kann ebenfalls auf der Internetseite des Verm.- und Katasteramtes Rheinhessen-Nahe -  www.vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de eingesehen werden.

Allgemeiner Hinweis zur Flächenberichtigung
Das Vermessungs - und Katasteramt Rheinhessen-Nahe führt derzeit im Rahmen der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters einen Abgleich zwischen der buchmäßigen Fläche und der sich aus den Liegenschaftszahlen ergebenden graphischen Fläche durch. Die buchmäßige Fläche ist im Liegenschaftskataster für jedes Flurstück in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen. Diese amtliche Angabe ist unter anderem notwendig für die Besteuerung von Grund und Boden oder zur Ermittlung des Bodenwertes von Grundstücken.

Bedingt durch ihre historische Entstehung können die Flächenangaben zwischen graphischer und buchmäßiger Fläche voneinander abweichen.  Dies trifft insbesondere auf ländliche Gebiete zu, in denen teilweise die Ergebnisse der Urvermessung (ca. 1820 - 1870) noch maßgebend für die Flächenberechnung sind, weil es dort bis heute kaum Neu- oder Folgevermessungen gegeben hat.

Bei den Vermessungen der Flurstücke in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (sogenannte Urvermessungen) wurden Messwerkzeuge verwendet und Vermessungsverfahren angewandt, die die heutigen Anforderungen an genaue Vermessungsergebnisse nicht erfüllen. Gerade die aus den Urvermessungen abgeleiteten Flächen sind entsprechend ungenau.

Die neuerliche Auswertung des Zahlennachweises hat ergeben, dass die ermittelten Flächen von denen im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flächen teilweise abweichen.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Führung des Liegenschaftskatasters1 schreiben vor, Angaben zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Auf der Grundlage der vorstehenden Ergebnisse dieser Maßnahme wurden daher die Flächen der Flurstücke neu berechnet.

1)  § 14 Abs. 2 Nr. 1 Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000(GVBl. S 572), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Nov. 2008 (GVBl. S. 296), BS 219-1

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de