Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Bad Kreuznach hat eine überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeinde Kirner Land durchgeführt.
Der Prüfbericht und die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung werden gemäß § 110 Abs. 6 GemO in der Zeit vom 13.01.2025 bis 20.01.2025 öffentlich ausgelegt und können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Zimmer 42 eingesehen werden, soweit nicht schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen.