Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Hennweiler
Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In den Hähnen III“
Beteiligung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs.2 und § 4a Baugesetzbuch (BauGB).
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Hennweiler in der Sitzung am 07.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In den Hähnen III“ beschlossen. In der Sitzung am 20.03.2025 wurde die erneute Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Es können nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs.2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar vom 31.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.
Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hennweiler, Flur 5; Flurst.-Nrn. 77; Flur 7, Flurst.-Nrn. 37/9 tlw., 37/13 tlw.; Flur 8; Flurst.-Nrn. 23/1, 23/3, 23/4, 73/5, 94, 95/9, 95/11, 100, 112/1 tlw., 113/2 tlw., 115, tlw., 116 tlw., 117 tlw., 118 und 119 tlw., 124, 162/1, 162/3, 215/9