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Öffentliche Bekanntmachung Verbandsgemeinde Kirner Land

7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land

Frühzeitige Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für den TeilbereichOrtsgemeinde Hennweiler – Sonderbaufläche „Landgut Lang“

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Verbandsgemeinderat

Kirner Land in der Sitzung am 17.07.2023, die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, beschlossen.

Der Entwurf mit Planzeichnung, für o.g. Teilbereich, liegt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar vom 22.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die Planunterlagen haben wir im Internet unter https://www.kirner-land.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zum Download zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de