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Öffentliche Bekanntmachung Verbandsgemeinde Kirner Land

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land

Ergänzung vom 17.04.2025:

Die unten aufgeführte öffentliche Bekanntmachung wird hiermit widerrufen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut bekannt gegeben.


Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Baugesetzbuch (BauGB), für den Teilbereich Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun – Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanalage „Itzbach-In den weißen Äckern Nord“.

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Verbandsgemeinderat 

Kirner Land in der Sitzung am 17.07.2023, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, beschlossen.

In der Sitzung am 25.03.2025, wurde die erneute Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Entwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB, auf die Dauer von 30 Tagen, und zwar vom

 

14.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025,

 

jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de