Mit Schreiben vom 04.12.2026, Aktenzeichen 6/62-610-13/1432 hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach mitgeteilt, dass der o.g. Bebauungsplan mit Ablauf der Frist die Genehmigungsfiktion gem. § 10 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BauGB eingetreten ist. Diese Genehmigungsfiktion steht rechtlich der Erteilung der Genehmigung gleich. Die Genehmigung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 S. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 S. 4 in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtig wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstraße 3, Zimmer 3.18, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden Kartenauszug dargestellt.
Becherbach, 09.07.2026
Karl Otto Selzer, Ortsbürgermeister
