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Öffentliche Bekanntmachung VG Kirner Land: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land – Ortsbezogene Teilfortschreibung der Ortsgemeinde Hennweiler, Teilgebiet „Sonderbaufläche Landgut Lang“, Bekanntmachung der Genehmigung

Mit Schreiben vom 18.12.2025, Aktenzeichen 6/62-610-13/1439 hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach die o.g. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirn-Land gem. § 6 Abs. 4 BauGB genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 S. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 S. 2 wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung, sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtig wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstraße 3, Zimmer 3.18, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.  

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des §215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.   

Unbeachtlich werden demnach   

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachstehenden Kartenauszug dargestellt.

Kartenauszug

Kirn, 09.07.2026

Thomas Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land 

 

 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de