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Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun: Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In der Grub“

Einleitung des Ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB, über die erneute Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden

Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Grub“, in der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Einleitung des Ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB, über die erneute Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinde in öffentlicher Sitzung am 24.06.2026, die Einleitung des Ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB, über die erneute Offenlage Verfahrens, beschlossen hat.

Die erneute Offenlage findet vom in der Zeit 27.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026 statt.

In der Offenlage im Jahr 2024 wurde irrtümlicherweise eine andere Ausgleichsfläche festgesetzt. Im Anschluss wurde dann die jetzige Fläche für das Plangebiet in Betracht gezogen (nördlich der Ortslage).

Mit diesem Schreiben werden Sie gemäß § 3 BauGB im genannten Bauleitplanverfahren beteiligt. Die Planunterlagen haben wir im Internet unter https://www.kirner-land.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zum Download zur Verfügung gestellt. Sollten Sie eine Papierversion der Unterlagen wünschen, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung.

Die öffentliche Bekanntmachung ist im Mitteilungsblatt, Nr. 30 vom 24.07.2026,  der Verbandsgemeinde Kirner Land im Internet unter https://www.kirner-land.de/aktuelles/lokalpresse, zu finden.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Kirchstraße 3, 55606 Kirn, Zimmer Nr. 3.18, während der folgenden allgemeinen Dienststunden, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00, eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: Bauleitplanung(at)kirner-land.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de