Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Nach § 24 Abs. 6 GemO gilt hierzu folgendes:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Satzung
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) , in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Ortsgemeinde Schwarzerden in seiner Sitzung am 20.11.2013 die Bebauungsplanaufstellung für das Teilgebiet "Brügelheck“, als Satzung beschlossen.
§ 1
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung erfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Schwarzerden, Flur 3, Flurst.-Nrn. 54 tlw., 64, 65, 66, 67 tlw., 71 und Flur 4, Flurst.-Nrn. 114/2, 118/3, 118/4, 119, 120
§ 2
Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde mit den textlichen Festsetzungen.
§ 3
Die Bebauungsplanaufstellung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Schwarzerden, den 21.10.2021
Kevin Keller,
Ortsbürgermeister