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Schwarzerden: Bebauungsplanaufstellung für das Teilgebiet „Brügelheck“; Satzung

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Nach § 24 Abs. 6 GemO gilt hierzu folgendes:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland - Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) , in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Ortsgemeinde Schwarzerden in seiner Sitzung am 20.11.2013 die Bebauungsplanaufstellung für das Teilgebiet "Brügelheck“, als Satzung beschlossen.

§ 1
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung erfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Schwarzerden, Flur 3, Flurst.-Nrn. 54 tlw., 64, 65, 66, 67 tlw., 71 und Flur 4, Flurst.-Nrn. 114/2, 118/3, 118/4, 119, 120

§ 2
Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde mit den textlichen Festsetzungen.

§ 3
Die Bebauungsplanaufstellung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Schwarzerden, den 21.10.2021

Kevin Keller,
Ortsbürgermeister

Kontakt

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Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
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E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de