Logo Link zur Startseite

Schwarzerden: Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde über die Durchführung einer Amtlichen Einwohnerbefragung

I.
Der Ortsgemeinderat Schwarzerden hat in seiner Sitzung am 24.01.2022 beschlossen, eine Amtliche Einwohnerbefragung zu Windenergieanlagen auf der Gemarkung Schwarzerden am Sonntag, dem 27.03.2022 (Abstimmungstag) per Briefabstimmung durchzuführen.

Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Schwarzerden gemeldet sind.

Abstimmungsberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis (entspricht dem Wählerverzeichnis bei einer Wahl) eingetragen sind, erhalten ohne gesonderte Antragstellung in der Zeit vom 21.02. bis 25.02.22 eine Abstimmungsbenachrichtigung mit Abstimmungsunterlagen.

Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber an der Abstimmung teilnehmen

möchte, muss sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Telefon 06752 135-0, E-Mail: wahlen(at)kirner-land.de, wenden und wird dann bei Vorliegen der Voraussetzungen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen.

II.
Für die Abstimmung gelten nachstehende Bestimmungen:

  1. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per brieflicher Abstimmung.
  2. Die Abstimmung erfolgt nur mit dem amtlichen Stimmzettel.
  3. Die Fragestellung auf dem Stimmzettel die mit ja oder nein beantwortet werden kann lautet: „Soll die Ortsgemeinde Schwarzerden das Projekt Windenergieanlagen auf der Gemarkung Schwarzerden weiter verfolgen?“
  4. Jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme.
  5. Die Abstimmungsberechtigten vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung. Durch mehrfaches Ankreuzen oder nicht eindeutige Kennzeichnung wird der Stimmzettel ungültig.
  6. Abstimmungsberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder abzusenden, können sich einer Hilfsperson bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der oder des Abstimmungsberechtigten zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

III.
Die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich und werden am 27.03.22 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Schwarzerden (Abstimmungsraum) durch den Gemeinderat vorgenommen. Jedermann hat Zutritt zum Abstimmungsraum.

Über das Ergebnis der Abstimmung erfolgt eine gesonderte Öffentliche Bekanntmachung.

IV.
Werden die Abstimmungsunterlagen durch die Post versendet, müssen diese so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land abgeschickt werden, dass sie dort spätestens am Freitag, 25.03.2022 vorliegen.
Die Abstimmungsbriefe können auch am Abstimmungstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr direkt zum Abstimmungsraum überbracht werden. Abstimmungsbriefe, die nach 18 Uhr eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

V.
Zur Abstimmungsfrage wird die Ortsgemeinde vorliegende Sachinformationen als „Informationen der Ortsgemeinde zu Windenergieanlagen auf der Gemarkung Schwarzerden“ zusammenfassen und interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stellen. Informationen dazu werden mit den Abstimmungsunterlagen versendet.

 

Schwarzerden, 11.02.2022

Kevin Keller,
Ortsbürgermeister/Abstimmungsleiter

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de