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Verbandsgemeinde Kirner Land: Veröffentlichung nach § 97 Abs. 1 GemO

a.  Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
b.  Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates am 04.02.2022 zugeleitet.

Die Beratung und Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ist in der Sitzung am 03.03.2022 vorgesehen.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land im Fachbereich Finanzen, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zur Einsichtnahme bereit. Außerdem kann der Entwurf auf der Homepage der Verbandsgemeinde www.kirner-land.de eingesehen werden.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kirner Land haben die Möglichkeit bis zur Beschlussfassung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn oder elektronisch an verwaltung(at)kirner-land.de einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 über die - innerhalb der gesetzlichen Frist - eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Kirn, den 16.02.2022  

Thomas Jung,
Bürgermeister

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de