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Verbandsgemeinde Kirner Land: Veröffentlichung nach § 97 Abs. 1 GemO

a. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das

Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

b. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

 

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Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugeleitet. 

Die Beratung und Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ist für die Sitzung am 

24.02.2026 vorgesehen.

 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt ab dem 09.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn,

 - Räumlichkeiten der Finanzabteilung – bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zur Einsichtnahme bereit. Ebenso ist der Planentwurf auf der Homepage: www.kirner-land.de einsehbar.

 

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kirner Land haben die Möglichkeit bis zur Beschlussfassung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn oder elektronisch an verwaltung(at)kirner-land.de einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird vor der Beschlussfassung über die Haushalts-satzung 2026 über die - innerhalb der gesetzlichen Frist - eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Kirn, den 06.02.2026  

 

Thomas Jung

Bürgermeister 

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Telefon: 06752 135-0
E-Mail: verwaltung(at)kirner-land.de